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Sanierungsmassnahmen

Die im Rahmen einer Sanierung zu ergreifenden Massnahmen können in Abhängigkeit von den Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit z.B. im personellen (z.B. Umbesetzung von Führungspositionen), technisch-organisatorischen (z. B. Änderungen der Organisationsstruktur, Abbau von Überbeständen), absatzpolitischen (z. B. Sortimentsbereinigung), vor allem aber im finanzwirtschaftlichen Bereich liegen und sind i. d. R. nicht isoliert, sondern in Kombination anzuwenden. Als Instrumente zur Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals und/oder der Finanzkraft bieten sich insb. folgende Möglichkeiten an: (1)     Sanierung ohne Zuführung neuer Finanzmittel in Form der Zuschreibung oder Kapitalherabsetzung. Diese rein buchtechnischen Vorgänge ermöglichen die Beseitigun& oder Verringerung einer Unterbilanz. (2)     Änderung der Kapitalstruktur durch Umwandlung von Fremdkapital in —Eigenkapital (Schuldumwandlung) oder Ersatz kurzfristiger Verbindlichkeiten durch langfristiges Fremdkapital (Umschuldung). (3)     Abbau finanzieller Verpflichtungen durch — Vergleich. (4)     Zuführung von Eigenkapital durch Kapitalerhöhung und/oder  Zuzahlung bzw. Nachschuss. (5)     Zuführung von Fremdkapital. Sie ist in Anbetracht der in Folge der Sanierungsbedürftigkeit regelmässig gesunkenen Kreditwürdigkeit nur schwer zu erreichen und meist nur gegen Gewährung von Sicherheiten möglich. Veräusserung von Vermögensgegenständen.     Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990.

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