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Versicherungsfälle

Das sind je nach Vertrag der Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit. Beispiel gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Als Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen: Wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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