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Vertikaler Verlustausgleich

(Steuerrecht) ist die Verrechnung von positiven Einkünften mit negativen Einkünften aus verschiede­nen Einkunftsarten innerhalb eines Ermittlungszeitraumes. Nach Durchführung des   horizontalen   Verlustausgleichs ist zu prüfen, ob zusätzlich ein vertikaler Verlustausgleich durchgeführt werden muss. Siehe auch  Einkommensteuer (deutsche) (mit Literaturangaben).

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