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Bundesanzeiger

Als offizielles Informationsblatt veröffentlicht der Bundesanzeiger Gesetzesänderungen, Bilanzen von Aktiengesellschaften und berichtet über Hauptversammlungen etc.

(BAnz). Wöchentlich fünf mal erscheinende Zeitung, die aus zwei Teilen besteht. Im ersten — amtlichen — Teil werden Vorschriften, Entscheidungen und Bekanntmachungen von Bundes- und Landesbehörden veröffentlicht, im zweiten — nichtamtlichen — Teil, Bilanzen und Jahresabschlüsse von Unternehmen, Einladungen zu Hauptversammlungen u. Ä. Der B. wird von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln herausgegeben. Diese publiziert auch das Bundesgesetzblatt I und II (und eine Vielzahl von Veröffentlichungen aus dem Bereich Recht, Wirtschaft und Soziales) und fungiert als Vertriebspartner des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten kann bei Recherchen — auch zu völkerrechtlichen Vereinbarungen — dank der Zugriffsmöglichkeiten auf diverse Online-Datenbanken und CD-ROM-Anwendungen — in allen Amtssprachen der EU — rasch weitergeholfen werden. http://www.bundesanzeiger.de

Der BAnz der Bundesrepublik Deutschland ist das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene amtliche Verkündungsblatt des Bundes für Bekanntmachungen, die aufgrund von Gesetzen, Sammlungen, Gesellschaftsverträgen, Statuten oder anderen Verträgen zu veröffentlichen sind.
Seit 1949 erscheint der BAnz in drei Teilen. Im amtlichen Teil sind insbesondere die nicht im Bundesgesetzblatt (BGBI) verkündeten Rechtsverordnungen des Bundes, Bekanntmachungen der Bundesregierung und der Bundesministerien, Bekanntmachungen und Mitteilungen von Bundesbehörden, der Landesministerien oder anderer Gebietskörperschaften enthalten.
Im nichtamtlichen Teil finden sich zum Beispiel Berichte des Parlamentsdienstes des Bundesanzeigers, amtliche Devisenkurse und Ankaufskurse der Deutschen Bundesbank für Auslandswechsel. Der dritte Teil besteht aus gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen, die nach dem Gesetz vom 17. Mai 1950 veröffentlichungspflichtig sind, unter anderem Handelsregistereintragungen, Konkurseröffnungen und Vergleichsanträge, Bilanzveröffentlichungen und Einladungen zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften.

Vorhergehender Fachbegriff: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) | Nächster Fachbegriff: Bundesanzeiger (BAnz)



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