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Werbeselbstkontrolle

umfaßt freiwillige Maßnahmen der Wirt­schaft zur Festlegung von Standards für Werbemaßnahmen, um Auswüchse am Ran­de der Legalität zu verhindern, verantwortli­ches Werbehandeln zu fördern und auf diese Weise weitere rechtliche Eingrenzungen der werblichen Gestaltungsfreiheit zu vermei­den (Werbekritik, Werberecht). Art und Bedeutung der faktischen Werbeselbst­kontrolle sind auch abhängig vom Umfang der staatlichen Werberegulierung, von der Intensität der öffentlichen Werbekritik, der Wahrscheinlichkeit weiteren staatlichen Eingreifens und vom Problem- und Verant­wortungsbewusstsein der Unternehmen bzw. ihrer Verbände (Marketingethik). Angesichts vielfältiger werberechtlicher Vorschriften ist die Werbeselbstkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland weniger ein Instrument zur Überwachung oder nach­träglichen Überprüfung von Werbung, als ein Maßnahmenbündel zur Förderung einer antizipativen Selbstdisziplin. Dazu gehören v. a.: Selbstbeschränkungsabkommen einzelner Wirtschaftszweige (Selbstkontrolle der Werbung), Aktivitäten des vom Zentralausschuß der Werbewirtschaft (ZAW) gegründeten Deutschen Werberates; er nimmt seine werblichen Selbstkontrollaufgaben durch die Entwicklung von Verhaltensrichtli­nien, inner- und außerverbandliche Infor­mationsarbeit sowie die Behandlung von Einzelbeschwerden gegen zweifelhafte Werbemaßnahmen wahr. Internationale Verhaltensregeln; von besonderer Bedeutung sind die Interna­tionalen Verhaltensregeln für die Wer­bepraxis, deren Neufassung von 80 Mitgliedsländern der Internationalen Handelskammer 1986 verabschiedet wur­de. 

Literatur:  Brandmair, L., Die freiwillige Selbst- kontrollederWerbung,Kölnu.a. [978.Nickel, V., Werbung in Grenzen, 10. Aufl., Bonn 1989.

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