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Zahlung durch Nachnahme

Zahlungsbedingung (engl.: cash an delivery), die im Außenhandel meist nur noch bei Land- und Lufttransporten vereinbart wird. Dafür wird ein Frachtbrief ausgestellt. Die Ware wird dem Empfänger ohne weiteren Berechtigungsnachweis am Bestimmungsort zugestellt, der Nachnahmebetrag bei Auslieferung vom Spediteur oder Frachtführer eingezogen. Der Exporteur kann mit Z. d. N. bei Lieferungen an noch unbekannte oder weniger vertrauenswürdige Importeure den Zahlungseingang sicherstellen.

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