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Zahlungsbedingungen

regeln die Zahlung von Verbindlichkeiten. Sie legen insbesondere Zahlungszeitpunkt(e), Laufzeit der Geldschulden, Höhe der jeweiligen Tilgungsraten sowie die Zinsbelastungen fest.
Zahlungsbedingungen nennen sich die zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung einer Schuld, und zwar vornehmlich zum Zahlungsort, zum Zahlungszeitpunkt und zur Zahlungsform. Die Zahlungsbedingungen eines Unternehmens können z. B. so lauten:
O Festlegung der Währung: „Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto in Euro."


(engl. terms of payment) Zahlungsbedingungen sind Bedingungen, die die Art der Abwicklung sowie den Zeitpunkt und den Ort der Zahlung festlegen. Zahlungsbedingungen sind ausdrücklicher Teil des Kaufvertrags (Vertrag) oder implizit Vertragsgrundlage durch die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen (Konditionen) des Verkäufers. Entscheidungen über Zahlungsbedingungen sind von Finanzierungs und Sicherheitsüberlegungen bestimmt; sie können auch als Marketinginstrument (p Marketing) eingesetzt werden und hängen von der Marktsituation und Wettbewerbsposition der Beteiligten ab. Nach der Art der Zahlungsabwicklung unterscheidet man: 1. Zahlung gegen Rechnung; 2. Dokumenteninkasso und 3. Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv). Nach dem Zahlungszeitpunkt unterscheidet man: 1. Zahlung vor Lieferung (Vorauszahlung); 2. Teilzahlung vor Lieferung (Anzahlung); 3. Zahlung bei Vorlage der Dokumente (im Rahmen des Dokumentenakkreditivs); 4. Zahlung innerhalb einer Zeitspanne nach Vorlage der Dokumente; 5. Zahlung bei/nach Erhalt der Ware (Barzahlung, Nachnahme, Cash on Delivery) und 6. Zahlung nach Ablauf eines Zahlungsziels (mit oder ohne Skontogewährung [ Skonto]). Die Zahlung gegen Rechnung nach Ablauf eines Zahlungsziels bedeutet für den Lieferanten die Gewährung, für den Kunden die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits. Ohne Skontogewährung ist dieser Lieferantenkredit kostenlos. Bei Möglichkeit des Skontoabzugs für vorzeitige Zahlung ist die Vorteilhaftigkeit des Lieferantenkredits durch Vergleich der Zahlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Beispiel: Auf der Rechnung sei unter Zahlungsbedingungen vermerkt: «10 Tage mit 2 oder 30 Tage netto». Es kann also eine Zahlung von 98 % des Rechnungsbetrags nach 10 Tagen erfolgen oder der volle Rechnungsbetrag nach 30 Tagen überwiesen werden. Die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits (b) ist also mit 2 % des Rechnungsbetrages für 20 Tage zu verzinsen (Zinsen). Auf das Jahr hochgerechnet ergil sich ein Effektivzinssatz von ca. 37 % p. a.

[s.a. Zahlungskonditionen] Die Zahlungsbedingungen (Terms of Pay-ment) sind diejenigen Bedingungen, welche die Geschäftspartner auf Grund ihrer vertraglichen Absprache über die Fälligkeit, die Art und Weise der Zahlung, den Erfüllungsort sowie die Aufrechterhaltungsmög-lichkeiten einer Zahlschuld getroffen haben.

Die Zahlungsbedingungen sind neben dem Warenpreis und den Lieferbedingungen (INCOTERMS) die wichtigsten Bestandteile einer vertraglichen Gestaltung zwischen den Partnern eines Außenhandelsgeschäfts (vgl. Schroth, 2001, S. 570). Ihre Vereinbarung richtet sich nach den unterschiedlichen Interessenlagen der Geschäftspartner. Hierzu zählen auf Seiten des Exporteurs eine schnelle Zahlung des Kaufpreises, ein Abwälzen der Zahlungsrisiken auf den Importeur oder die Vorbeugung der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs durch Einschaltung Dritter (z.B. Kreditinstitute). Die Interessen des Importeurs liegen dagegen darin, möglichst spät nach Eingang und Prüfung der Ware zu zahlen, die Zahlungsrisiken auf den Exporteur abzuwälzen sowie möglichst die Darlehensaufnahme zu vermeiden.

Die Hauptaufgabe der Zahlungsbedingungen ist es, die Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung so zu gestalten, dass der Exporteur sein Zahlungseingangsrisiko (Kreditrisiko) minimiert und dass der Importeur sein Risiko hinsichtlich des Eingangs der Warenlieferung (Lieferrisiko) möglichst gering hält.

Eine weitere Aufgabe der Zahlungsbedingungen ist die klare Verteilung der Kredit- und Zahlungskosten sowie die Festlegung der Zahlungswege und Zahlungsarten. Dies ist untrennbar mit der Wahl einer bestimmten Finanzierungsform verbunden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 367).

Die tatsächliche Vereinbarung bestimmter Zahlungsbedingungen erfolgt vor dem Hintergrund der Marktstellung der Geschäftspartner. Diese wird bestimmt durch Faktoren wie

- Finanzkraft von Exporteur und Importeur

- Zahlungsgewohnheiten der Branche und/oder des Auslandsmarktes

- Dauer der Geschäftsverbindung

- politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen (insbesondere bei langfristigen Kreditverträgen) (vgl. Jahrmann, 1998, S. 367).

Die vielfältigen Formen der Zahlungsbedingungen können nach dokumentären und nichtdokumentären Zahlungsbedingungen sowie nach kurz- und langfristigen Zahlungsbedingungen differenziert werden. Die üblichen kurzfristigen Zahlungsbedingungen sind (vgl. Jahrmann, 1998, S. 368; Schroth, 2001, S. 507f.):

- Vorauszahlung (cash before delivery), Anzahlung (advance payment, down payment)

- offenes Zahlungsziel

- Zahlung durch Nachnahme (cash on delivery)

- Zahlung gegen einfache Rechnung (clean payment)

- Dokumente gegen Zahlung (d/p inkas-so) oder gegen Akzept (d/a inkasso) (Dokumenteninkasso)

- Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis (d/p credit) oder gegen Akzept auf Akkreditivbasis (d/a credit) (Dokumentenakkreditive),

Wesentliche langfristige Zahlungsbedingungen sind (vgl. Jahrmann, 1998, S. 368; Schroth, 2001, S. 507f.):

- der Liejerantenkredit mit Refinanzierungsmöglichkeiten über die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) oder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

- der Bestellerkredit von AKA, KfW oder Geschäftsbanken

- gebundene Finanzkredite von supranationalen Spezialinstituten, wie die Weltbank, Europäische Investitionsbank (EIB) (Internationale Rnanzinüitutio-nen)

- das Exportleasing (Leasing)

Vorauszahlungen, Anzahlungen, Zahlung gegen Nachnahme oder einfache Rechnung stellen gleichzeitig nichtdokumentäre Zahlungsbedingungen dar (vgl. Schroth, 2001, S. 507L). Diese Zahlungsart ist nicht an bestimmte Bedingungen wie die Vorlage bestimmter Dokumente geknüpft. Sie müssen daher grundsätzlich als unsicher angesehen werden, da der Zahlungsempfänger vor Zahlungseingang nicht weiß, ob der Partner seiner Zahlungsverpflichtung tatsächlich nachkommen wird. Solche Zahlungsarten sind auf Grund ihrer einfachen Abwicklung dennoch im internationalen Zahlungsverkehr stark verbreitet (vgl. Deutsche Bank 1998, S. 93f.).

im Rahmen der Konditionenpolitik festgelegte, oftmals standardisierte Modalitäten hinsichtlich der Zulässigkeit von Abzügen sowie Zeitpunkt, Art und Absicherung der Entrichtung fälliger Entgelte durch einen Vertragspartner. Mit den Zahlungsbedingungen werden die Kosten der Absatzfinanzierung bzw. der Umfang der Finanzierungsleistungen der Vertragspartner, also letztlich Komponenten des Leistungsumfangs, geregelt. Dies begründet die akquisitorische Wirkung der mit den Zahlungsbedingungen zu steuernden Absatzkreditpolitik. Vor allem im internationalen Anlagengeschäft mit devisenarmen Länder geben die Höhe der Kreditkosten und die sonstigen Kreditmodalitäten oft für einen Geschäftsabschluss den Ausschlag.           

Die Zahlungsbedingungen enthalten in der Regel Angaben über einen Skontoabzug und über die Zahlungsfrist. Die Zahlungsbedingungen sind zusammen mit den Lieferungsbedingungen ein Teil der Konditionenpolitik der Unternehmung.

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