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Europäische Investitionsbank

(EIB) gemeinnützige Bank der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit eigener Rechtspersönlichkeit mit dem Zweck, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes der EWG im Interesse der Europäischen Gemeinschaft (EG) beizutragen. Die EIB wurde am 1.1. 1958 durch Inkrafttreten des am 25.3. 1957 geschlossenen EWG-Vertrages gegründet. Mitglieder der EIB sind die Mitgliedstaaten der EG. Aufgabe der Bank ist mittels Gewährung von Darlehen und Bürgschaften die Finanzierung von (1)  Vorhaben zur Erschliessung der weniger entwickelten Gebiete der EG; (2)  Vorhaben zur Modernisierung oder Umstellung von Unternehmen oder zur Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich aus der schrittweisen Errichtung des Gemeinsamen Marktes ergeben und wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden können; (3)  Vorhaben von gemeinsamem Interesse für mehrere Mitgliedstaaten, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden können, sowie in Ausnahmefällen auch Investitionsvorhaben ausserhalb der EG, sofern diese im Interesse der EG liegen. Darüber hinaus gewährt und verwaltet die Bank im Rahmen ihrer Spezialsektion Darlehen im Auftrag und für Rechnung Dritter wie die Darlehen aus dem Neuen Gemeinschaftsinstrument (NGl) der EWG oder die Darlehensgewährungen der Europäischen Atomgemeinschaft. Die Bank verfügte Ende Juni 1991 über ein gezeichnetes Kapital von 57,6 Mrd. ECU (die seit dem 1.1. 1981 die Recheneinheit der EIB ist), von dem Ende Juni 1991 3,41 Mio. ECU eingezahlt waren. Darüber hinaus hatte die Bank Ende Juni 1991 ausstehende Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von 53,5 Mrd. ECU, davon 12,6,% zahlbar in US-$, 15,3% in DM, 7% in holländischen Gulden, 9% in japanischen Yen und 6% in sfrs. Der Rest entfiel auf andere Währungen und auf ECU. Aus ihren Mitteln hat die Bank seit ihrer Gründung im Jahre 1958 bis zum 30. Juni 1991 im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Darlehen von insgesamt 94,1 Mrd. ECU gewährt, von denen Ende Juni 1991 noch 67,4 Mrd. ECU ausstanden. Im Rahmen ihrer Spezialsektion verwaltete die Bank Ende Juni 1991 Darlehen über 237 Mio. ECU für Rechnung der ursprünglichen EG-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland, über 4877,4 Mio. ECU für Rechnung der EWG und über 1672,2 Mio. ECU Euratom-Darlehen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Bank gesondert zur Verfügung gestellt. Die EIB wird von einem Gouverneursrat, der sich aus je einem Minister aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt, einem Verwaltungsrat und einem Direktorium geleitet und verwaltet. Der Gouverneursrat genehmigt die Bilanz, erlässt die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik der Bank und bestellt die Mitglieder der nachgeordneten Organe. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen, während die laufenden Geschäfte vom Direktorium wahrgenommen werden. Vorläufiger Sitz der Bank ist Luxemburg.              Literatur: Europäische Investitionsbank, Jahresbericht 1990, Luxemburg 1991.

Europäische Investitionsbank (EIB) heißt die Hausbank der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg. Sie soll vorwiegend eine Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den EU-Mitgliedsländern mit den Mitteln einer Bank vorantreiben. So finanziert sie z. B. Investitionsvorhaben in zurückgebliebenen oder benachteiligten Regionen.

wurde am 1. Januar 1958 als finanziell und organisatorisch selbständiges Finanzinstitut der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Sitz in Luxemburg gegründet. Sie verfügt als öffentlich-rechtliche Behörde über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist ohne Erwerbszweck tätig. Ihre Hauptaufgaben gelten der Verringerung wirtschaftlicher Disparitäten innerhalb der Europäischen Union (EU) durch finanzielle Förderung strukturschwacher Gebiete und Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten. Die EIB gewährt langfristige Darlehen und übernimmt Bürgschaften für Investitionsprojekte schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur, Energieversorgung und Industrie. In den letzten Jahren hat sie ihre Tätigkeitsfelder darüber hinaus auch auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von assoziierten Staaten und Entwicklungsländern (AKP-Staaten; Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)) ausgedehnt, wobei mit-tel- und osteuropäische Reformstaaten (MOE-Staaten) H Transformationsländer) in zunehmendem Maße durch Kredite unterstützt wurden. Letzterer Aufgabenbereich verliert jedoch seit Gründung der . Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)’99’ an Bedeutung. Die EIB ist nach der Weltbank (Weltbankgruppe) der größte Anleihenehmer und Darlehensgeber. Sie finanziert sich darüber hinaus aus den Mitteln des Neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) sowie projektgebunden aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft (EG) (für außerhalb der Gemeinschaft liegende Investitionen). Ihr Finanzierungsvolumen betrug 1992 ca. 17 Milliarden ECU. Oberstes Organ der EIB ist der Gouverneursrat, dem die Finanzminister der Gemeinschaft angehören. Sie wird von einem Verwaltungsrat geleitet und von einem Direktorium geführt. Niederlassungen existieren in Athen, Brüssel, Lissabon, London, Madrid und Rom.

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