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Agrarbericht

nach dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 jährlich durch die Bundesregierung vorzulegender Bericht über die Lage der Landwirtschaft. Darin ist u. a. auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde landwirtschaftliche Einkommensdisparität).

agrar- und emährungspolitischer Bericht der Bundesregierung, der (gemäss § 4 und § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5.9.1955) alljährlich zum 15.2. dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen ist. Teil A berichtet über die Lage der Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr und gibt eine Vorschätzung des nächsten Wirtschaftsjahres. Teil B berichtet über die agrarpolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung und stellt das mittelfristige Agrarprogramm der Bundesregierung dar. Häufig werden Schwerpunktthemen aufgegriffen. Bis 1970 war der Berichtskreis eng gezogen (Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau), daher die Bezeichnungen grüner Bericht und grüner Plan. Der Agrarbericht enthält regelmäßig Darstellungen zur Europäischen Agrarpolitik und zur Agrarreform der - Europäischen Gemeinschaften. Seit 1991 hat die Berichterstattung über die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern in der Rechenschaftslegung der Bundesregierung großes Gewicht.

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