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Anhängeverfahren

ist eine Sonderform der Kalkulation, die der Aktualisierung früherer Kalkulationen dient. Änderungen können notwendig sein bei

1. nachhaltigen Preisschwankungen von Fertigungsmaterial und Fertigungslöhnen

2. Mengenschwankungen (Verfahrensänderungen)

3. Anwendung der Kalkulationsergebnisse auf verwandte Produkte.

Zu 1: Sind die Gemeinkosten nicht in gleichem Maße gestiegen wie die

Einzelkosten, dann würde eine Beibehaltung der Zuschlagsätze zu falschen Ergebnissen führen. Es gehen also nur die im Preis veränderten Kostengüter mit neuen Preisen in die Kalkulation ein. Die Vermehrung unverändert gebliebener Gemeinkosten auf eine Erhöhung der Einzelkosten unterbleibt. Vielmehr wird diese

Preisänderung an die Selbstkosten angehängt (addiert oder subtrahiert).

Zu 2: Die erstellten Grundkalkulationen müssen um die durch die Verfahrensänderung verursachten Änderungen der Herstellkosten berichtigt werden. Dies geschieht durch Zu-oder Abschläge auf die Herstellkosten. Auch hier muß die unterschiedliche Entwicklung bei Einzel- und Gemeinkosten berücksichtigt werden.

Zu 3: Ähnlich wie bei 2. Umfaßt das Fertigungsprogramm verwandte Erzeugnisse (Kostenträgergruppen), dann genügt in der Regel die Kalkulation eines Produkts. Die Selbstkosten der übrigen Produkte werden dadurch ermittelt, daß man die Grundkalkulation durch den Mehr- oder Minderverbrauch an Material und Löhnen berichtigt.

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