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Einzelkosten

Einzelkosten bezeichnen Kosten, welche abhängig von der Ausbringungsmenge eines Produktes sind. Für jede Einheit eines Produktes fallen bestimmte Kosten an. Diese sind direkt auf das Produkt anrechenbar.

Die Einzelkosten -die auch direkte Kosten genannt werden- können dem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden. Bei der Zurechnung von Einzelkosten auf Kostenträger bleibt das Kostenverursachungsprinzip voll gewahrt.

Einzelkosten sind Kosten, die einer Bezugsgröße direkt zugerechnet werden können. Bezugsgrößen sind häufig die Endprodukte als Kostenträger, es kommen aber auch z.B. Produktgruppen, Kostenstellen, Kostenbereiche, Prozesse etc. in Betracht.

Die Einzelkosten können eingeteilt werden in:

1. Fertigungslohnkosten
2. Fertigungsmaterialkosten
3. Sondereinzelkosten des Vertriebs (z.B. Provisionen)
4. Sondereinzelkosten der Fertigung (z.B. Modellkosten).

Die Einzelkosten haben in der Regel den Charakter von proportionalen Kosten. Die Erfassung der Fertigungslohnkosten bzw. Fertigungsmaterialkosten erfolgt durch sogenannte Lohnscheine bzw. Materialentnahmescheine. Diese Belege tragen die Nummer des betreffenden Kostenträgers, so daß formal die richtige Zurechnung der Einzelkosten gewährleistet ist.

Die Erfassung der Sondereinzelkosten des Vertriebs und der Fertigung ist ebenfalls unproblematisch, denn auch hier werden die notwendigen Aufwendungen auf Belegen erfaßt, die die Nummer des Kostenträgers tragen. Gegenteil sind Gemeinkosten.

Gelegentlich wird auch von Einzelkosten bezüglich von Kostenstellen gesprochen. Es sind dann Kosten, die direkt und verursachungsgerecht den einzelnen Kostenstellen zugerechnet werden können, sog. Kostenstelleneinzelkosten. Das Gegenteil hierzu sind die Kostenstellengemeinkosten.

Ein gutes Beispiel für Einzelkosten sind Materialkosten und Akkordlöhne.

Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar.

Einzelkosten können mittels Beleg einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden.
Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen).

Die Kostenerfassung sollte so organisiert werden, daß für sämtliche zu belastenden Kostenelemente klare Belege und eine eindeutige Kontierung bestehen. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgemäße Kostenrechnung.

Einzelkosten lassen sich direkt, also verursachungsgerecht, den einzelnen Produkten oder Kostenträgern zurechnen. Das Gegenstück zu den Einzelkosten sind Gemeinkosten, also solche Kosten, die nicht einem Produkt direkt zurechenbar sind.
Teilt man die Kosten nach dem Kriterium der Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Bezugsobjekt ein, so unterscheidet man Einzelkosten und Gemeinkosten.

Einzelkosten sind solche Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt ohne Schlüssel, also verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden
können (Kostenverteilungsprinzipien).

Problem:
Das Bezugsobjekt für die Kostenzurechnung ist meist die erzeugte Leistungseinheit, der Kostenträger. In neuerer Zeit berücksichtigt man über die Kostenträger hinaus noch weitere mögliche Bezugsobjekte, insbesondere die Kostenstellen. Es ist demnach zu unterscheiden zwischen

? Kostenträgereinzelkosten (sind den produzierten Leistungseinheiten direkt zurechenbar) und

? Kostenstelleneinzelkosten (sind den betrieblichen Kostenstellen direkt zurechenbar).

Beispiel:
Fertigungsmaterial und Fertigungsakkordlöhne sind Kostenträgereinzelkosten. Gehalt des Kostenstellenmeisters sowie die in der Kostenstelle anfallenden Energie- und Reinigungskosten sind meist Kostenstelleneinzelkosten und gleichzeitig Kostenträgergemeinkosten.

Gegensatz:
Gemeinkosten, indirekte Kosten.

siehe auch direkte Kosten

auch direkte Kosten genannt, können dem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden. Bei der Zurechnung von Einzelkosten auf Kostenträger ist das Kostenverursachungsprinzip voll gewahrt. Die Einzelkosten können eingeteilt werden in:

1. Fertigungslohnkosten

2. Fertigungsmaterialkosten

3. Sondereinzelkosten des Vertriebs (z.B. Provisionen)

4. Sondereinzelkosten der Fertigung (z.B. Modellkosten).

Die Einzelkosten haben in der Regel den Charakter von proportionalen Kosten. Die Erfassung der Fertigungslohnkosten bzw. Fertigungsmaterialkosten erfolgt durch sogenannte Lohnscheine bzw. Materialentnahmescheine. Diese Belege tragen die Nummer des betreffenden Kostenträgers, so daß formal die richtige Zurechnung der Einzelkosten gewährleistet ist. Die Erfassung der Sondereinzelkosten des Vertriebs und der Fertigung ist ebenfalls unproblematisch, denn auch hier werden die notwendigen Aufwendungen auf Belegen erfaßt, die die Nummer des Kostenträgers tragen. Gegensatz Gemeinkosten. Gelegentlich wird auch von Einzelkosten bezüglich von Kostenstellen gesprochen. Es sind dann Kosten, die direkt und verursachungsgerecht den einzelnen Kostenstellen zugerechnet werden können (Kostenstelleneinzelkosten). Gegensatz hierzu Kostenstellengemeinkosten.

Einzelkosten sind im Gegensatz zu den Gemeinkosten solche Kosten, die den Kostenträgern oder Kostenstellen unmittelbar oder direkt zugerechnet werden können. Zu den Einzelkosten der Fertigung gehören Fertigungsmaterial, Fertigungslohn in Form des Akkordlohnes oder des Prämienlohnes und Sondereinzelkosten.

Die Einzelkosten sind zwar stets auch variable Kosten; die Einzelkosten und die Gemeinkosten sind jedoch nicht mit den variablen bzw. fixen Kosten identisch, wie das folgende Schema zeigt:

Eine Gliederung der Kosten nach der Form ihrer Zurechnung auf einzelne Zurechnungs oder Bezugsobjekte (wie Kostenstellen, » Kostenträger, Perioden) gemäß dem Kostenverursachungs oder Kosteneinwirkungsprinzip (Kostenzurechnungsprinzipien) führt zu den zwei Kostenkategorien der Einzelkosten und Gemeinkosten. Kosten, die einem jeweils betrachteten Bezugsobjekt direkt zurechenbar sind und auch direkt zugerechnet werden, heißen E Hierbei gelten Kosten dann als direkt zurechenbar, wenn sie durch die Erstellung von Gütern genau eines Bezugsobjektes (einer Kostenstelle, einer Periode) oder eines Kostenträgers verursacht wurden (Kostenverursachungsprinzip) oder weil diese Kosten zumindest auf die Erstellung von Gütern genau eines Bezugsobjektes oder von Kostenträgern eingewirkt (Kosteneinwirkungsprinzip) haben. Nicht alle direkt zurechenbaren Kosten werden auch stets Bezugsobjekten zugerechnet. So lohnt es sich beispielsweise aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht immer, die Energiekosten mit Hilfe von eingebauten Meßgeräten direkt zu erfassen. Eine direkte Zurechnung dieser Kosten ist daher nicht möglich, obwohl sie (mit Hilfe installierter Meßgeräte) direkt zurechenbar wären. Sie fallen damit nicht unter die Einzelkosten (sogenannte unechte Gemeinkosten). In Abhängigkeit von den Bezugsobjekten unterscheidet man Kostenstelleneinzelkosten mit jeweils einer Kostenstelle als Bezugsobjekt, Periodeneinzelkosten mit der Periode als Bezugsobjekt und Einzelkosten mit den absatzbestimmten Produkten, den Kostenträgern (je Mengeneinheit oder gegebenenfalls für alle Mengeneinheiten einer Produktart) als Bezugsobjekten. Soweit Einzelkosten je Mengeneinheit erstellter Produktarten anfallen, handelt es sich um proportionale Kosten. Als Einzelkosten lassen sich vielfach Materialkosten, die auch Fertigungsmaterial heißen, und Lohnkosten (Akkordlohn), die Fertigungslohn genannt werden, erfassen. Weiterhin unterscheidet man Sondereinelkosten der Fertigung (z. B. Modellkosten für alle Mengeneinheiten einer Produktart) und Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B. Stückprovisionen). Die auf genau ein Bezugsobjekt mitHilfe des sogenannten Identitätsprinzips direkt zurechenbaren und direkt zugerechneten Kosten (Ausgaben) werden als relative Einzelkosten bezeichnet. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Einzelkosten und den relativen Einzelkosten resultieren aus den jeweils verwendeten, vielfach als nicht identisch angesehenen • Kostenzurechnungsprinzipien.

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