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Ausfuhrverantwortlicher

Ausfuhrbeauftragter ist vom Exporteur gemäß den «Grundsätzen zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern» und der «Bekanntmachung über die Benennung des Ausfuhrverantwortlichen und die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) gemäß den Grundsätzen zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern» dem Bundesamt für Wirtschaft (BAW) als direkter Ansprechpartner zu benennen. Der Ausfuhrverantwortliche muß der Geschäftsleitung angehören. Zu seinen Aufgaben gehört die Einhaltung der einschlägigen Regelungen des AWG, der Ausgangszollstelle Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Ausfuhrliste, des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und der Zollgesetze.

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