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Buchführungsdelikte

Die Verletzung handels- und/oder steuerrecht­licher
Buchführungspflichten kann verschie­dene Tatbestände des Straf- und Ordnungs-
widrigkeitenrechts erfüllen. Nach dem Hauptstrafrecbt ist in erster Linie an Un­treue und Betrug
sowie an Konkursde­likte zu denken. Untreue kann gegeben sein, falls unrichtige
Buchungen mittelbar eine Be­einträchtigung des betreuten Vermögens zur Folge
haben. Um Betrug kann es sich handeln, wenn die (verfälschte) Buchführung z.B.
zur Ermittlung des Restguthabens eines stillen Gesellschafters verwandt wird.
Die Buchfüh­rung kann auch Hilfsmittel beim Subven­tionsbetrug (z.B. bei der
Ermittlung falscher Investitionsbeträge) sein.


Nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht kommen Verletzungen
außersteuerlicher und steuerrechtlicher Vorschriften in Betracht. Da­bei ist
die Verletzung außersteuerlicher Vor­schriften, soweit diese auch für die
Besteuerung von Bedeutung sind, stets auch steuerlich be­achtlich (§ 140 AO).
Die handelsrechtliche all­gemeine Buchführungspflicht der Kaufleute
(§238 HGB) ist - außerhalb der Insolvenz - strafrechtlich nicht gesichert.
Dagegen kann ein Verstoß gegen (spezielle) Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten
bestimmter Berufe mit Geldbuße bedroht sein (z. B. die Verpflichtung zur
Feststellung des Jahresabschlusses der Kre­ditinstitute gemäß § 27 Abs. 1 KWG).


Steuerrechtlich handelt ordnungswidrig, wer nach Gesetz
buchungs- oder aufzeich­nungspflichtige Geschäftsvorfälle nicht oder in
tatsächlicher Hinsicht unrichtig verbucht oder verbuchen läßt und dadurch
ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfer­tigte Steuervorteile zu
erlangen (§ 379 Abs. 1 Nr. 2 AO). Geschäftsvorfälle sind Vorgänge zwischen
Betrieb und Außenwelt oder inner­halb des Betriebes, die die Zusammensetzung
oder die Höhe des Vermögens, der Schulden oder des Eigenkapitals
verändern.    


Literatur: Castan, E., Rechtsfolgen bei
Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften, in: Beck- ’sches Handbuch der
Rechnungslegung, Loseblatt- sammlung, München 1991, D 10-D30. Schäfer, H., Die Verletzung der
Buchführungspflicht in der Rechtsprechung des BGH, in: wistra, 5. Jg. (1986),
S. 200ff. Münzinger,R., Bilanzrechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte,
Wiesbaden 1987.





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