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kameralistische Buchführung

Buchführungssysteme, Kameralistik

von öffentlichen Verwaltungen, z.T. auch von öffentlichen Betrieben angewandte, inzwischen weitge­hend überholte Methode der Buchführung. Auf der Grundlage des Etatrechts geben die demokratisch gewählten Gremien einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Kreis, Bezirk, Land, Bund) im Haushalts­plan vor, welcher Geldbetrag für welchen Ausgabezweck zur Verfügung gestellt wird. Für jeden ein­zelnen Haushaltstitel werden neben dem vorgegebenen Haushaltssoll die erfolgten Auszahlungen sowie als Saldo der noch verfügbare Betrag ausgewiesen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die handelnde Verwaltung bei jedem Haushaltstitel strikt an die etatmässige Vorgabe des Parlaments als einzig legitimierter Entscheidungsinstanz hält.

Rechnungswesen, kameralistisches

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