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Bundesversorgungsgesetz

(BVG)


gesetzliche Grundlage für die Kriegsopfer­versorgung
und Muster für analoge Regelun­gen der sozialen Entschädigung. Es wurde,
anknüpfend an das nach dem 1. Weltkrieg ge­schaffene Reichsversorgungsgesetz,
1950 er­lassen und seitdem durch zahlreiche Änderun­gen weiter ausgebaut zur
umfassenden Mu­sterregelung des als soziale Entschädigung zu bezeichnenden
besonderen Bereichs der so­zialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.




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