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Börsenauftrag

Auftrag des Bankkunden zum Kauf oder Ver­kauf von Wertpapieren.
Börsenaufträge wer­den entweder limitiert oder unlimitiert erteilt. Ein
limitierter Kaufauftrag besagt, daß nur zum Limit, z.B. 300, und darunter
gekauft werden darf, ein limitierter Verkaufsauftrag verlangt den Verkauf zum
Limit oder dar­über. Mit unlimitierten Aufträgen (kaufe bil­ligst, verkaufe
bestens) wird sofortige Ausfüh­rung verlangt, und sie müssen zum gerade
herrschenden Kurs ausgeführt werden. Bei DAX-Titeln (und generell bei
US-Titeln) gibt es Stop-Aufträge (manchmal auch stop loss order genannt).
Stop-sell 300 heißt, daß bei Erreichen oder Unterschreiten der Kursmarke von
300 ein Bestens-Verkaufsauftrag vorliegt. Stop-buy 300 bedeutet, daß bei
Erreichen oder Überschreiten der Kursmarke von 300 ein Billigst-Kaufauftrag
vorliegt. Börsenauf­träge werden gewöhnlich als bis zum Monats­ende gültig
erteilt. An der Deutschen Ter­minbörse (DTB) gibt es darüber hinaus FOK-
Aufträge (fill or kill), bei denen der Kunde Teilausführung ausschließt, sowie
GTD (good tili date) und GTC (good tili cancelled)-Auf­träge, die bis zu einem
bestimmten Datum oder bis auf Widerruf laufen, während IOC- Aufträge (immediate or cancel) nur sofort
ausgeführt werden können.





Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird. Börsenaufträge müssen u. a. als Angaben enthalten:
? Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke,
? Wertpapierbezeichnung,
? mit Kurslimitierung/ohne Kursvorgabe ( bestens, billigst, Stop-loss-Auftrag, Stop-buy-Auftrag),
? Auftragsgeltungsdauer.

Beauftragung der Bank durch den Kunden, bestimmte Wertpapiere u. a. börsenmässig gehandelte Objekte zu kaufen oder zu verkaufen.

Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere mit Angabe der Menge und ggf. der oberen oder unteren Preisgrenze.

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