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Stop-loss-Auftrag

(stop-loss-order) Verkaufsauftrag, der bestens ausgeführt wird, sobald der Kurs das vom Anlieger gesetzte Limit unterschritten hat. Der exakte Verkaufskurs kann aber durch einen Stop-loss-Auftrag nicht festgelegt werden. Diese Auftragsform ermöglicht es dem Aktionär, einen bereits erzielten Gewinn weitgehend zu sichern bzw. einen möglichen Verlust einzugrenzen.
Stop-loss-Orders können durch die Anleger über ihre Kreditinstitute im Rahmen einheitlicher Geschäftsbedingungen für die 30-DAX-Aktienwerte (Deutscher Aktienindex) erteilt werden.
Stop-loss-Aufträge sind auf variabel handelbare Auftragsgrößen von jeweils 50 Aktien oder einem Mehrfachen beschränkt, da nur im Rahmen der fortlaufenden Notierung eine sofortige Reaktion des Anlegers auf Kursänderungen erforderlich und möglich ist.

Auch »Stop-Loss-Order« genannt. Auftrag eines Kunden an seine Bank, bei Erreichen eines bestimmten Kurslimits Wertpapiere bestens zu verkaufen. Eine solche Order ermöglicht es dem Anleger, bereits erzielte Gewinne zu sichern oder einen Verlust zu limitieren. Der Auftrag wird
somit erst berücksichtigt, wenn der Aktienkurs den gewünschten Stand erreicht hat (Stop-Loss-Marke)
Berücksichtigung an deutschen Börsen nur im variablen Handel und im Allgemeinen nur bei DAX-Werten möglich.

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