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Chipkarte

Aus Plastik hergestellte Wertkarte (Größe 85,4 x 54 mm) mit integriertem und programmierbarem Mikrochip. Es ist zu unterscheiden nach: (1) einfache Speicherkarte: Sie enthält ein bestimmtes Guthaben, das nach Verbrauch verfällt; wie z. B. die Telefon(wert)karte. (2) Smart Card: Sie ist - je nach Verwendungszweck - beliebig programmierbar; das Guthaben auf der Karte kann wieder ergänzt werden. Vgl. Elektronische Geldbörse oder Quickcard; Geldkarte.

Eurocheque- oder Kreditkarte, die von Kreditinstituten ausgegeben werden und mit einem integrierten Mikroprozessor ausgestattet sind. Der Mikroprozessor ersetzt den Magnetstreifen, der auf der Rückseite der Eurocheque- und Kreditkarten aufgebracht war. Da der Mikro-Chip im Vergleich zum Magnetstreifen im viel größeren Umfang Daten speichert, eröffnet die Chip-Karte neue Möglichkeiten in der Zahlungsverkehrsabwicklung.

Sammelbezeichnung für alle Karten mit einem Mikroprozessor und einem Datenspeicher. Auf der Chip-Karte können Verfügungsbeträge wie bei der Telefonkarte, Zahlungsvorgänge wie bei der GeldKarte und Kontostandsinformationen gespeichert werden. Chip-Karten werden längerfristig Karten mit Magnetstreifen ablösen.

In der Entwicklung befindliche Zahlungskarte, die mit einem Mikroprozessor und einem Datenspeicher ausgerüstet werden soll. Auf einer Chip-Karte könnten u. a. Zahlungsvorgänge und Kontostandsinformationen gespeichert werden.

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