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Devisenklausel

Valuta-Klausel

Wertsicherungsklausel (Fremdwährungsklausel), von der in Außenhandelsverträgen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden Gebrauch gemacht wird, um Geldforderungen gegen einen etwaigen Währungsverfall abzusichern. Dabei verpflichtet sich der Schuldner, Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger in einer bestimmten ausländischen Währung zu einem bestimmten Kurs zu erfüllen.

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