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Disincentive

Effekt (leistungshemmende Wirkung, negative Anreizwirkung) geht auf den Substitutionseffekt der Besteuerung (Steuerwirkung) zurück. Mit Steuererhöhung bzw. Veränderung der Steuerstruktur können (vor allem) das Arbeitsangebot und die Investitionen reduziert werden. Das Ausmass des Substitutionseffektes hängt von der Höhe der Grenzsteuersätze ab. Daneben hält Richard A. Musgrave einen sog. Grolleffekt (spite effect) für möglich: Werden Steuererhöhungen als "unfair" angesehen, kann daraus eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlagen resultieren. Diese Wirkung wird verstärkt, wenn auch das Ausmass der Steuerhinterziehung von der Höhe der marginalen Steuersätze abhängt. Die Disincentive-Wirkungen können dazu führen, dass bei diskretionärer Erhöhung der marginalen Steuersätze die Steuerbemessungsgrundlagen so stark reduziert werden, dass das Steueraufkommen nur noch relativ wenig zunimmt, ab einer bestimmten Grenze sogar absolut sinkt. Dieser Zusammenhang bildet den Hintergrund für die Diskussion um die Laf- fer-Kurve, die eine negative Beziehung zwischen der gesamtwirtschaftlichen Steuerquote und dem Sozialprodukt annimmt (ein Zusammenhang, der bei Einzelsteuern als "Swiftsches Steuereinmaleins" seit langem bekannt ist). Ob die "Grenze der Steuerbelastung", jenseits der das Aufkommen mit Erhöhung des Steuersatzes sinkt, in den einzelnen Ländern schon überschritten ist, lässt sich nicht eindeutig entscheiden. Anzeichen sprechen dafür: Die Ergiebigkeit der Besteuerung hat abgenommen; die Schattenwirtschaft, die von staatlichen Abgabenleistungen und Regulierungen weitgehend frei ist, expandiert. Den Disincentive-Effekten wirkt der Einkommenseffekt der Besteuerung (Steuerwirkung) entgegen.

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