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Einzelziele

Wirtschaftspolitische Einzelziele sind Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung bzw. ein hoher Beschäftigungsstand, angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. (Das sog. magische Viereck)

Diese vier Einzelziele sind Bund und Ländern im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 verbindlich vorgeschrieben. Zum wirtschaftspolitischen Zielkatalog zählen aber auch eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung sowie der Umweltschutz. Zwischen diesen Einzelzielen bestehen Zielbeziehungen

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