Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Erstinnovationsförderung

staatliche Finanzhilfe in Form von Zuschüssen, bedingt rückzahlbaren Zuwendungen oder zinslosen Darlehen (Industriefinanzie- rungspolitik). Damit soll das mit der Ersteinführung neuer technologischer Produkte und Verfahren für das Unternehmen verbundene wirtschaftliche Risiko gemildert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um volkswirtschaftlich besonders bedeutsame und in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht wirtschaftlich verwertete Vorhaben handelt, die wegen des hohen technischen oder finanziellen Risikos ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung durchgeführt würden. Das Programm kommt aufgrund der Betonung des Risikoaspektes vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen zugute.

Vorhergehender Fachbegriff: Erstgespräch | Nächster Fachbegriff: Erstinvestition



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Vollreproduktionswert | Handlungszwänge | Lohnzuschlagskalkulation

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon