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Ex

Bezeichnung im Börsenhandel von Wertpapieren. Sie besagt, daß das Wertpapier zum angegebenen Kurs ohne Bezugsrecht, Coupon, Dividende usw. gehandelt wird, weil das betreffende Recht bereits fällig war und schon in Anspruch genommen worden ist.

Begriff aus der Börsensprache (eigentlich: »Ex-Dividende«).
Kurs nach Abschlag der fälligen Dividende oder eines Bezugsrechts. Aktien, die an diesem Tag erworben werden, haben erst eine Dividendenberechtigung zum nächsten Ausschüttungstermin. Dieser Zusatz findet sich häufiger bei ausländischen Aktien mit Quartalsdividenden.
Der Zusatz kann auch den Abgang eines Bezugsrechts bedeuten (ex B oder ex BR).
Siehe auch: Börse

Vorhergehender Fachbegriff: EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) | Nächster Fachbegriff: ex BA



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