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Faktischer Konzern

Gleichordnungskonzern » Unterordnungskonzern

Eine Form des Unter­ordnungskonzerns, bei dem die einheitliche Lei­tung aufgrund eines Beherrschungsverhältnisses vom Management der Konzernobergesell­schaft wahrgenommen wird und das Beherr­schungsverhältnis aufgrund einer absoluten oder relativen Mehrheitsbeteiligung gegeben ist.
Die einheitliche Leitung wird durch die Ge­schäftsführung oder den Vorstand der Konzern­obergesellschaft wahrgenommen. Bei dem rela­tiv seltenen - Gleichordnungskonzern erfolgt die einheitliche Leitung durch ein vertragliches Gemeinschaftsorgan oder durch eine anderweiti­ge personelle Verflechtung der Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen.

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