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Forstamt

untere Behörde der staatlichen Forstverwaltung und zugleich staatlicher Forstbetrieb mit einer Grösse von meist 5000 bis 7000 ha. Der Begriff Forstamt wird auch für körperschaftliche und private Forstbetriebe entsprechender Grösse verwendet. rorstaursicnt hoheitliche, in Forstgesetzen verankerte Aufgabe des Staates, um den nicht in seinem Eigentum stehenden Wald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und eine ordnungsgemässe Bewirtschaftung zu sichern.

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