Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Genossenschaftsverband

Die Genossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland sind in Genossenschaftsverbänden zusammengeschlossen. Eine Aufgabe der Verbände ist die Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören (§54 GenG). Die Prüfung zur "Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung" ist für mindestens jedes zweite Geschäftsjahr gesetzlich vorgeschrieben (§ 53 GenG). Eine weitere Aufgabe der Genossenschaftsverbände ist die politische Repräsentation der Genossenschaften gegenüber Staat, Medien und Öffentlichkeit. Die Spitze dieser Organisationen bildet der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV). Literatur: Reinhardt, R., Gesellschaftsrecht, Tübingen 1973.

Vorhergehender Fachbegriff: Genossenschaftsregister | Nächster Fachbegriff: Gentlemen's Agreement



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Linienchart | High-Yield-Bonds | Gemeinkostenstandardisierung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon