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Gesetzesaussage

in den Realwissenschaften Bezeichnung für eine relativ allgemeine theoretische Aussage, die i.d.R. ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Raum-Zeit-Gebiet formuliert wird (Invarianzbehauptung). Wegen dieser Eigenschaft werden Gesetzmässigkeiten mitunter auch Immer- und Überall- Wenn-Dann-Aus- sagen genannt. Gesetzesaussagen (auch: nomologische Hypothesen) sind von Gesetzmässigkeiten zu unterscheiden. Letztere sind Bestandteil der Realität, während erstere dem Bereich der Erkenntnis zuzurechnen sind und sich letzten Endes als irrige Vorstellungen über die Realität erweisen können. Ferner ist sorgfältig zwischen Gesetzesaussagen und jenen Gesetzen zu differenzieren, die von Menschen ausgedacht werden, um in ihre sozialen Beziehungen eine gewisse Ordnung hineinzubringen. Sie haben den Charakter von Normen und verbieten oder fordern bestimmte Verhaltensweisen; sie können - im Gegensatz zu den Gesetzmässigkeiten, wie sie mittels nomologischen Hypothesen zu beschreiben versucht werden - von Menschen auch wieder ausser Kraft gesetzt werden. Häufig wird bezweifelt, dass die in den Naturwissenschaften bewährte Suche nach Gesetzmässigkeiten auch in sozial- bzw. kulturwissenschaftlichen Bereichen eine sinnvolle Strategie ist ( Kulturwissenschaften, verstehende Methode).        Literatur: Popper, K. R., Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 1, 3. Aufl., Bern 1973, S. 90ff. Albert, H., Theorien in den Sozialwissenschaften, in: Albert, H. (Hrsg.), Theorie und Realität, 2. Aufl., Tübingen 1972, S. 3 ff.

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