(Eingriffsverwaltung) hat im Gegensatz zu der auf Daseinsvorsorge gerichteten Leistungsverwaltung hoheitliche Akte zu vollziehen. Hoheitliche Aufgaben beziehen sich z.B. auf Wahrung von Sicherheit und Ordnung, Verteidigung, Finanz- und Steuerwesen. Die Hoheitsverwaltung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip und der daraus folgenden Gesetzmässigkeit der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.
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