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Hüttenvertrag

1968 geschlossener Vertrag zwischen der Ruhrkohle AG und denjenigen Stahlunternehmen, die ihr Bergwerksvermögen in die Ruhrkohle AG eingebracht hatten. Der Vertrag sollte 20 Jahre gelten, wurde 1985 bis zum Jahre 2000 verlängert. In ihm haben sich die Stahlunternehmen verpflichtet, ihren Kohlebedarf bei der Ruhrkohle AG zu decken. Der von ihnen zu entrichtende, am Weltmarkt orientierte Preis wird um die Kokskohlenbeihilfe aufgestockt. 1989 betrug der Preis für deutsche Steinkohle 260 DM prot, während Importkohie einen Grenzübergabepreis von 95 DM hatte. Die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den kohlefördernden Ländern aufgebrachte Gesamtsubvention belief sich 1989 auf 4,1 Mrd. DM.

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