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Liquiditätswirksame Preisuntergrenze

wird meist als die Untergrenze für den Verkaufspreis bezeichnet, bei der der erzielte Erlös gerade noch die Ausgaben abdeckt, die durch die erbrachte Leistung verursacht sind. Jeder Preis über dieser Grenze bringt also einen positiven Liquiditätsbeitrag. Ihre Berechnung setzt eine Spaltung der Kosten in ausgabenwirksame und nicht usgabenwirksame Teile voraus. Der Aussagewert ist meist gering, denn die Verkaufserlöse bilden nur eine Zahlungsstromgröße neben anderen Einnahmen und Ausgaben: Wirkungen auf die Zahlungsfähigkeit sind also kaum abzuleiten, im Mehrproduktbetrieb gelten die isolierten Preisuntergrenzen nur bei Konstanz der Mengen und Preise der anderen Leistungen. Nur bei Großprojekten und im Einproduktbetrieb kommt der liquiditätswirksamen Preisuntergrenze deshalb eine gewisse Bedeutung zu.

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