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Lohnsubvention

Die Sozialhilfe nähert sich in Deutschland in vielen Fällen, vor allem bei Familien mit Kindern, dem verfügbaren Einkommen an, das etwa Facharbeiter unterer Einkommensgruppen erzielen. Im Niedriglohnbereich lohnt es sich für eine Sozialhilfe beziehende Familie in der Regel nicht, zusätzliches Einkommen zu erzielen, da netto nur wenig davon übrig bleiben würde. Daher erzeugt die Sozialhilfe faktisch eine Lohnuntergrenze im deutschen Tarifsystem, weil in der Regel Arbeit nicht angeboten wird, wenn der Lohn unter den Sozialhilfesätzen liegt. Die Sozialhilfe erweist sich insoweit als „Arbeitslosen- oder Sozialhilfefalle“ bzw. als „Subvention für das Nichtstun“. Sie fällt bei einem vergleichsweise niedrigen Einkommen aus legaler Arbeit weg. Dann ergibt sich ein impliziter Grenzsteuersatz von 100 Prozent. Bei Lohnsubventionen geht es darum, diesen impliziten Grenzsteuersatz anreizfördernd zu senken.

Sozialhilfe werde in Höhe 0A je Empfänger geleistet. Vereinfacht erzeugt sie folglich Arbeitslosigkeit im Ausmaß FE. Damit in dieser Höhe die Beschäftigung B ausgeweitet wird, ließe sich eine Beschäftigungssubvention in Höhe von CD (= AG) einführen. Der Kombilohn CE — der sich aus dem Lohn DE und der Subvention CD zusammensetzt — entspricht dem Sozialhilfebetrag 0A je Empfänger. Ob die Haushaltsbelastungen für den Staat durch einen Kombilohn im Umfang ACDG die Sozialhilfeausgaben HCEF über- oder unterschreiten, hängt von der Elastizität der Arbeitsnachfrage im relevanten Bereich ab. Während eine Lohnsatzsubvention jede zusätzliche Arbeitsstunde mit einem staatlichen Transfer belohnt — mit jeder weiteren Arbeitsstunde steigt der Betrag, den der Staat zuschießen muss —, ist das bei einer Einkommenssubvention anders. Hier wird jedem Arbeitnehmer ein bestimmtes Einkommen garantiert. Der Haken ist jedoch offensichtlich: Wenn jemand ein bestimmtes Einkommen garantiert bekommt und es keine Rolle spielt, wie viel er davon durch eigene Arbeit verdient, ist der Anreiz zur Mehrarbeit natürlich gering. Denn jeder hinzuverdiente Euro verringert den staatlichen Teil seines Einkommens um den gleichen Betrag.

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