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Lübische Mark

Die selbstbewußten Städte der Hanse, die sich zum Wendischen Münzverein zusammengeschlossen hatten, wollten lange Zeit von der Talerwährung (Taler) nichts wissen. Mit der Marca Lubicensis (Lübische Mark) war eine einheitliche Münzregelung für die wendischen (slawischen) Hansestädte Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Anklam u.a. geschaffen. 1506 machten dreizehn Mark lübisch eine feine Kölnische Mark aus. Die lübische Mark rechnete zu 16 Schilling, diese wiederum zu 12 Pfennig. In den Reichsmünzordnungen wurde die lübische Mark nicht anerkannt.

Eine Fußnote der Münz- und Währungsgeschichte: Im Jahre 1358 erwarb der Rat der Stadt Rostock vom Stadtherrn die volle Gerichtsbarkeit. Sie kostete den Rat 2000 Mark lübisch.

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