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Metageschäft

Form der Partizipation, an der zwei Gesellschafter beteiligt sind. Diese beiden wickeln ein Einzelgeschäft gemeinschaftlich über das sog. Konto a metä oder Metakonto ab.

Bez. f. d. Form eines Geschäftes zwischen Vertragspartnern (den Metisten), die sich verpflichten, Gewinne und Verluste zu teilen; z. B. bei Gelegenheitsgeschäften. Die Metisten sind im eigenen Namen, aber für Rechnung der Meta tätig. (M. ist vom ital. meta, Hälfte, abgeleitet.)

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