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Mindestreserve-Soll

Grundlage für die Berechnung des Mindestreserve-Solls, also der Höhe des beim Eurosystem zu haltenden mindestreservebedingten Guthabens, bilden die Monatsendstände der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Kreditinstitute. Das Mindestreserve-Soll wird durch die Multiplikation der reservepflichtigen Bilanzpositionen mit den Mindestreservesätzen ermittelt.

S. Mindestreserve, Mindestreservepflicht.

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