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Nebenplatz

Ort, an dem im Gegensatz zum Bankplatz die Deutsche Bundesbank keine Zweiganstalt unterhält. An einem Nebenplatz zahlbare Wechsel sind nicht rediskontfähig.

Ort, an dem im Gegensatz zum Bankplatz die Deutsche Bundesbank keine Zweiganstalt unterhält.

Begr. f. einen Ort, an dem die Deutsche Bundesbank - im Gegensatz zu einem Bankplatz - keine Zweiganstalt bzw. eine ehemalige Landeszentralbank (heute Hauptverwaltung) keine Zweigstelle unterhielt. An einem Nebenplatz zahlbare Wechsel waren z. B. nicht rediskontfähig.

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