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Non-underwritten Facility

Plazierungsvereinbarung ohne Übernahmeverpflichtungen; Variante der Note Issuance Facility ohne Absicherungsfazilität. Dies bedeutet, daß die Banken eine Eintrittsverpflichtung bei der Notesemission im Rahmen der Plazierungsbemühungen nicht abgeben. Das Plazierungs- und Anschlußfinanzierungsrisiko verbleiben somit beim Schuldner. Somit eignen sich Non-underwritten Facilities generell nur zur Finanzierung kurzfristigen Kapitalbedarfs. Die Finanzierungskosten sind für diesen Fall extrem niedrig, da sie neben dem Referenzzinssatz plus Aufschlag nur eine geringe Händlerprovision (Dealer Fee) umfassen.

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