Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Organgesellschaft

Organgesellschaft ist ein steuerrechtlicher Begriff. Es ist eine Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in eine andere Unternehmung, dem Organträger, eingegliedert ist. Die Organgesellschaft haftet für die Steuern des Organträgers.

ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.

Juristisch, jedoch nicht wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen, das wirtschaftlich, finanziell und i. d.R. auch organisatorisch so eng in ein herrschendes Unternehmen, die Mutter- oder Obergesellschaft, bzw. in einen Konzern eingegliedert ist, dass sie nur noch als eine Art Organ der Letzteren angesehen werden kann. Meist wird ein Organschaftsvertrag abgeschlossen. Im Bankwesen oft anzutreffen.

Juristisch selbständige, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliederte Gesellschaft. Konzern.

Organschaft

Eine Organgesellschaft ist wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch von einer Obergesellschaft abhängig, juristisch jedoch selbstständig. Einzelheiten sind im Aktiengesetz im Recht der Unternehmensverträge geregelt.
Siehe auch: Organschaft

Vorhergehender Fachbegriff: Organe der Europäischen Union | Nächster Fachbegriff: Organhaftung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Amber Light | BverfG | Informationsgesellschaft

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon