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Pay-as-you-use-Prinzip

verlangt, dass öffentliche Ausgaben für langfristig nutzbare Einrichtungen (z. B. im Verkehrs- und Bildungswesen) den Bürgern entsprechend der Nutzung angelastet werden. Danach müssten auch spätere Generationen, die in den Genuss der Einrichtungen kommen, zur Finanzierung herangezogen werden. Einen Weg dazu sieht man darin, die Ausgaben mit Krediten zu finanzieren, die Nutzniesser entsprechend der Nutzung zu besteuern und aus dem Steueraufkommen die Kredite zu verzinsen und zu tilgen. Abgesehen von den technischen Schwierigkeiten der Nutzenzurechnung ist es fraglich, ob die reale Last der Staatsausgaben überhaupt in die Zukunft verschoben werden kann (Lastenverschiebungshypothese).

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