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Pool

auf vertraglicher Grundlage erfolgter Zusammenschluss von mehreren Unternehmen oder Aktionären (Aktie) zur Verfolgung gleicher Interessen hinsichtlich Leistungs-, Gewinn- und Verlustverteilung (Verlust). Pool ist eine typisch angloamerikanische Konzentrationsform, entspricht dem deutschen Kartell.

(a) Zusammenschluß
(b) Bezeichnung für den Bestand von nach Gattungen zusammengefaßter Wertpapiere.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Kartell höherer Ordnung, bei dem das zentral ermittelte Ergebnis auf die Mitglieder aufgeteilt wird.

Zusammenschluss von mehreren Unternehmen oder Aktionären zur Wahrung und Verfolgung gemeinsamer Interessen.

Kartell höherer Ordnung, bei dem das zentral ermittelte Ergebnis auf die Mitglieder aufgeteilt wird. Der Begriff kennzeichnet auch die gemeinschaftliche Durchsetzung von Anteilsrechten, wobei eine sog. Stimmrechtsbindung vereinbart wird.

Zweckgemeinschaft zur Wahrung und Verfolgung gemeinsamer Interessen, die aus mehreren Personen, aber auch Unternehmen bestehen
kann. Kommt insbesondere vor als Stimmbindungsvertrag zwischen Aktionären, als Gewinngemeinschaft zwischen Unternehmen oder als Absprache bezüglich Produktionsmengen u. ä. Kann kartellrechtlich relevant sein.

Vorhergehender Fachbegriff: PONTRYAGINsches Maximumprinzip | Nächster Fachbegriff: Pooling



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