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proportionaler Steuertarif

einer der drei Tariftypen in der Lehre vom Steuertarif, der dadurch gekennzeichnet ist, dass für jede Höhe der Steuerbemessungsgrundlage (X) der gleiche -Durchschnittssteuersatz T/X gilt. Der Steuerbetrag T wächst proportional zur Bemessungsgrundlage; der Durchschnittssteuersatz stimmt mit dem Grenzsteuersatz dT/dX überein. proportionaler Steuertarif In der Bundesrepublik Deutschland liegt ein proportionaler Tarif z.B. bei den meisten speziellen Verbrauchsteuern vor.

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