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Rückwechsel

Rimesse

1. Auch: Retourwechsel. Wechsel, der von einer Bank als nicht eingelöst zurückgegeben wird. 2. Wechsel, den ein zum Rückgriff aus einem anderen Wechsel berechtigter Inhaber eines zu Protest gegangenen Wechsels auf einen seiner Vormänner zieht. Umfasst die gesamte Rückgriffssumme, also Wechselbetrag plus Zinsen, Provisionen, Spesen usw. Es muss ein Sichtwechsel und am Wohnort des Vormannes zahlbar sein. Diese Möglichkeit kann durch einen Vermerk auf dem Wechsel ausgeschlossen werden.

Wechsel, der von einem Rückgriffsberechtigten eines zu Protest gegangenen Wechsels auf einen seiner Vormänner gezogen wird.

Ein Rückwechsel wird von einem Rückgriffsberechtigten bei einem Protestwechsel auf einen seiner Vordermänner gezogen.
Siehe auch: Wechselprotest

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