Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Ruhrstatut

Vereinbarung der Westalliierten vom 28. 12. 1948, die das Ruhrgebiet einer Sechs-MächteKontrolle unterwirft und zur Aufteilung der Kohle-, Koks- und Stahlproduktion eine Internationale Ruhrbehörde schafft. Dafür wird das Ruhrgebiet nicht, wie ursprünglich geplant, aus dem deutschen Staatsverband ausgegliedert. Ziele sind die Sicherung der europäischen Kohleversorgung und die Kontrolle der deutschen Schwerindustrie. Die Bundesrepublik tritt am 30. 11. 1949 bei. Mit Gründung der Montan-Union 1952, der die Bundesrepublik als gleichberechtigtes Mitglied beitritt, verliert des Ruhrstatut seine Geltung.

Vorhergehender Fachbegriff: Ruhrbesetzung | Nächster Fachbegriff: ruinöse Konkurrenz



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Rechtsanwälte-Marketing | Along-the-Job | Ausgleichsumlage

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon