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Sekundäre fixe Kosten

sind fixe Kosten, die in Neben-und Hilfskostenstellen durch die Notwendigkeit der Erstellung innerbetrieblicher Leistungen anfallen und anteilig nach einem bestimmten Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf Hauptkostenstellen umgelegt werden. Bei der Umlage ist zu beachten, daß sich die Hilfs- und Nebenkostenstellen gegenseitig mit. innerbetrieblichen Leistungen versorgen, was zu einer Interdependenz des Leistungsaustausches führt.

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