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Fixkosten

Fixkosten sind Kosten, die in konstanter Höhe anfallen, unabhängig davon, welche Menge von einem Produkt erbracht wird. Die Kosten der Liegenschaft sind beispielsweise Fixkosten, die in gleichbleibender Höhe anfallen, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter in einer Behörde tätig sind. Das Gegenstück zu den Fixkosten sind variable Kosten.
Unter fixe Kosten versteht man den Teil der gesamten Kosten, dessen Höhe sich bei Variationen des Beschäftigungsgrades nicht verändert. Ihnen liegen Entscheidungen über einen bestimmten Umfang betrieblicher Kapazität zugrunde. Man unterscheidet absolut-fixe Kosten und intervallfixe Kosten. Fixe Kosten lassen sich als Periodenkosten bezeichnen, die von der Menge der produzierten Kostenträger unabhängig sind und ihnen deshalb auch nicht zugerechnet werden sollten. Die traditionellen Vollkostenrechnungen bejahen jedoch den Zusammenhang zwischen fixen Kosten und Menge der erstellten Produkte und belasten mit Hilfe einer künstlichen Proportionalisierung die Kostenträger mit einem Fixkostenanteil. Hilfsinstrument ist dabei die Verwendung von Bezugsgrößen (z.B. der Fertigungszeit). Die Teilkostenrechnungen wollen nach dem Kostenverursachungsprinzip nur die proportionalen Kosten auf die Produkte verrechnet wissen, während die fixen Kosten als kalenderzeitproportionale Kosten en bloc in das monatliche Betriebsergebnis (Betriebserfolg) übernommen werden sollen (Fixkostensammelkonto). In der Kalkulation wird im Sinne von Dekkungsbeiträgen verfahren (Bruttogewinnzuschlag). (Deckungsbeitragsrechnung, Fixkostendeckungsrechnung)

Man unterscheidet absolut fixe Kosten und intervallfixe Kosten. Fixe Kosten lassen sich als Periodenkosten bezeichnen, die von der Menge der produzierten Kostenträger unabhängig sind und ihnen deshalb auch nicht zugerechnet werden sollten. Die traditionellen Vollkostenrechnungen bejahen jedoch den Zusammenhang zwischen fixen Kosten und Menge der erstellten Produkte und belasten mit Hilfe einer künstlichen Proportionalisierung die Kostenträger mit einem Fixkostenanteil. Hilfsinstrument ist dabei die Verwendung von Bezugsgrößen (z.B. der Fertigungszeit).

Die Teilkostenrechnungen wollen nach dem Kostenverursachungsprinzip nur die proportionalen Kosten auf die Produkte verrechnet wissen, während die fixen Kosten als kalenderzeitproportionale Kosten en bloc in das monatliche Betriebsergebnis (Betriebserfolg) übernommen werden sollen (Fixkostensammelkonto).

Fixkosten solche Kosten, die bei Änderung einer  Kosteneinflussgrösse (meist der Beschäftigung) im Gegensatz zu den variablen Kosten in ihrer Höhe konstant bleiben. Beschäftigungsfixe Kosten werden durch die Bereitstellung von Kapazitäten zur Erzeugung und Verwertung von Ausbringungsgütern verursacht. Sie werden nach Erich Gutenberg in Nutzkosten und Leerkosten aufgegliedert (vgl. Abb.). Zu den fixen Kosten können z.B. Gehälter, Abschreibungen, Zinsen und Versicherungsbeiträge gehören.

Fixkosten

Fixkosten sind Kosten, die unabhängig vom Beschäftigungsgrad anfallen, weil im Rahmen der bestehenden Kapazität immer die Betriebsbereitschaft gewährleistet sein muß. Hierzu gehören z.B. Mieten, Abschreibungen, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Gebäuden, Versicherungsprämien usw. Von sprungfixen Kosten spricht man, wenn zusätzliche Maschinen in Betrieb genommen bzw. eingestellt werden oder zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Der Fixkostenblock steigt somit sprunghaft an.

Die fixen Kosten werden als Kosten definiert, die bei Variation der Beschäftigung unter Konstanthaltung der übrigen Kosteneinflußgrößen in ihrer Höhe unverändert bleiben. Diese beschäftigungsfixen Kosten werden in absolut fixe Kosten und in intervallfixe oder sprungfixe Kosten unterschieden. Die absolut fixen Kosten beruhen auf Potentialfaktoren, die für den gesamten Beschäftigungsbereich einer Unternehmung notwendig sind. Die intervallfixen Kosten werden dagegen von Potentialfaktoren verursacht, deren Kapazität nur ein Intervall des gesamten Beschäftigungsbereichs umschließt. Mit wachsender Beschäftigung gehen die Fixkosten proportional von Leerkosten in Nutzkosten über. Bei einem Beschäftigungsgrad von 50% sind sie gerade gleich hoch. An der Kapazitätsgrenze xmax sind die Nutzkosten gleich den Fixkosten, und die Leerkosten sind gleich Null. Die Leerkosten und die Nutzkosten stellen die beiden Diagonalen des Fixkostenblocks dar. Die Beschäftigungsabweichung kann durch die Leerkosten gemessen werden.

Anders gesagt sind Fixkosten Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit im allgemeinen während eines Betrachtungszeitraumes - unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsgrad (jedoch im Rahmen einer Kapazitätsstufe) - erforderlich sind.

Fixkosten sind typischerweise Kosten, die kurzfristig und nicht oder nur sehr begrenzt zu beeinflussen sind. Mittel- bis langfristig können jedoch alle Kosten als variabel und damit steuerbar angesehen werden.

Unter fixen Kosten versteht man den Teil der gesamten Kosten, dessen Höhe sich bei Variationen des Beschäftigungsgrades nicht verändert. Ihnen liegen Entscheidungen über einen bestimmten Umfang betrieblicher Kapazität zugrunde.

Siehe auch: fixe Kosten, Fixkosten , Kosten, fixe , Kosten, Kostenrechnung.

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