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Gehalt / Gehälter

Angestellte erhalten für die Arbeit in einem Unternehmen ein Gehalt. Im Gegensatz zu den Löhnen der Arbeiter wird das Gehalt der Angestellten nicht in Leistungs- und Nichtleistungsgehälter getrennt. Somit zählen auch das 13. und 14. Gehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) sowie Bilanzgelder und Jahresprämien zum Gehalt.
In der Kostenrechnung werden Gehälter zu den Gemeinkosten gezählt.

Arbeitsentgelt für Angestellte. Lohn

Gehälter sind auf die Perioden (Monate) bezogene Arbeitsvergütungen für Angestellte. Sie werden als Bruttobeträge, d.h. einschließlich der Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Sozialleistungen erfaßt und umfassen auch die Gesamtbezüge des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften) sowie die Nebenbezüge der Gehaltsempfänger, inclusive den Gegenwerten für Sachleistungen aller Art. Dagegen zählen Gratifikationen und Tantiemen kostenrechnerisch nicht zu den Gehältern. In der Regel stellen Gehälter intervallfixe Kosten dar. Solange die Betriebsbereitschaft einer Kostenstelle aufrechterhalten werden soll, sind alle Gehaltskosten absolut fixe Kosten. (Fixkostendeckungsrechnung). Bei der Planung der Gehälter geht man von Gehaltslisten aus. Leisten Angestellte für mehrere Arbeitsstellen Arbeitsleistungen, so sind die Gehälter dieser Angestellten entsprechend aufzuteilen oder vorgeschalteten Leistungskostenstellen zuzuordnen. Auf diese Weise können alle Gehälter als Stelleneinzelkosten erfaßt und kontrolliert werden. Mehrarbeitszuschläge sollten zur besseren Überwachung als besondere Personalkostenart kontiert werden. Treten durch Veränderungen der Personalstruktur (Ausscheiden, Beförderung, Versetzung etc.) Planabweichungen auf, so sind diese nicht zu eliminieren, sondern sollten sich voll im Soll-Ist-Kostenvergleich auswirken, da derartige Kostenabweichungen vorwiegend durch betriebsindividuelle Umstände bestimmt werden. Für nicht eingeplante Gehaltserhöhungen empfiehlt sich eine sofortige Planungsüberholung nur für sehr lohnintensive Betriebe. Derartige Abweichungen lassen sich durch eine doppelte Bruttogehaltsabrechnung eliminieren. Ist der Arbeitsaufwand hierfür zu groß, können die Kostenstellen zunächst auch mit den effektiven Bruttogehältern belastet werden. Erst bei der Auswertung des Soll-Ist-Verlgeiches findet diese Tatsache Berücksichtigung, indem die zuerst ermittelten Verbrauchsabweichungen um die retrograd aus den Ist-löhnen errechneten Tarifabweichungen gekürzt werden. Die letzte Methode ist einfach und läßt eine gesonderte Weiterverrechnung der Tarifabweichungen zusammen mit den Verbrauchsabweichungen zu. Sie ist deshalb für die Praxis besonders vorteilhaft.

Der Begriff Gehalt bezeichnet eine nach Zeitabschnitten bemessene Vergü tung, die Angestellten zukommt, während Lohn als das Arbeitsentgelt der Arbeiter betrachtet wird (Spesen, Tantiemen und Naturalvergütungen können Bestandteile des Gehalt sein, während Gratifikationen, wie z. B. eine Weihnachtsgratifikation, da sie Vergütungen mit Entgeltcharakter darstellen, Grundsätzlich als dazu ge hörig betrachtet werden müssen; s. BAG vom4. 6. 80, AP 13 zu § 4 TVG übertarifl. Lohn sowie BAG vom 18. 1. 78, AP 93 zu § 611 BGB Gratifikation). Personen, die zur Gruppe der Angestellten zählen, so z. B. Angestellte nach §616 BGB (z. B. Behördenangestellte), Hand lungsgehilfen nach § 63 HGBund ge werbliche Angestellte nach § 133 c GewO, steht bei unverschuldeter Ar beitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Fortzahlung des Gehalt bis zu 6 Wo chen zu (s. hierzu insbes. § 616 Abs. 2 BGB).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Nach Zeitabschnitten (Monaten) bemessene Bezahlung (Lohn) für Angestellte und Beamte. -Lohn

Gehälter sind die nach Zeitabschnitten bemessenen Kosten, die als Vergütung für die Arbeit der Angestellten anfallen, während Arbeiter Lohn erhalten (Personalkosten, Sozialkosten).

siehe   Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).

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