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Personalkosten

Personalkosten sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern (= Arbeiter und Angestellte) entstehen.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht dazu.

Die Personalkosten, bestehend aus Löhnen und Gehältern, lassen sich wie folgt aufteilen:

Problem:
(1) Für die Weiterverrechnung der Personalkosten in der Kostenstellen und Kostenträgerrechnung muß in der Kostenartenrechnung eine Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten vorgenommen werden.

(2) Löhne können sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten darstellen. Die Einzelkostenlöhne sind variabel. Eine Aufteilung der Gemeinkosten in variable und fixe Bestandteile läßt sich erst in der Kostenstellenrechnung vornehmen.

(3) In Ausnahmefällen kann ein Teil der Gehälter Einzelkostencharakter haben.

(4) Die Erfassung der Personalkosten erfolgt in der Lohnbuchhaltung mit Hilfe verschiedener Belege wie Gehaltslisten, Zeitlohnscheinen, Akkordscheinen, Zusatzlohnscheinen, Prämienunterlagen, Stempelkarten.

(5) Die in der Lohnbuchhaltung erfaßten Kosten können ohne Schwierigkeiten in die Kostenrechnung übernommen werden. Problematisch ist jedoch die zeitliche Verteilung der Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagslöhne und -gehälter. So fallen Urlaubslöhne überwiegend im Sommer an. Belastete man allein die Ferienmonate mit Urlaubslöhnen, erhielte man in diesen Monaten ein extrem schlechtes Betriebsergebnis.

Daher verteilt man die Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagslöhne und -gehälter gleichmäßig auf die Monate, in denen der Betrieb Leistungen erstellt (Abgrenzung).

Beispiel:
Zusätzlich zu den Personalkosten sind die Personalnebenkosten zu beachten; sie setzten sich zusammen aus Sozialkosten und sonstigen Personalkosten.

alle Kosten, die der Einsatz von Arbeitnehmern verursacht. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht zu den Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten schwankt sehr stark in den verschiedenen Branchen und Betrieben.

Die Personalkosten ermittelt man durch Multiplikation des Verzehrs an Personalleistungen (Mengengerüst der Personalkosten) mit seinem Wert (Wertgerüst der Personalkosten) und Addition der Personalnebenkosten. Innerbetriebliche Komponenten der Personalkosten sind die freiwilligen Sozialleistungen und die über den Tariflohn hinaus gezahlten Löhne und Gehälter. Außerbetriebliche Komponenten der Personalkosten: die Tarifbezüge (Tarifvertrag) plus gesetzliche Sozialleistungen plus gesetzliche Soziallohnrate. Addiert man zu den Personalkosten eine eventuelle Gewinnbeteiligung, so erhält man den Personalaufwand. Die durchschnittlichen Personalkosten je Kopf erhält man durch Division der Personalkosten durch die mittlere Belegschaftszahl, den durchschnittlichen Verdienst je Kopf durch die Division von Löhnen + Gehältern durch die mittlere Belegschaftszahl. Unter Struktur der Personalkosten versteht man die Aufgliederung in Fertigungslöhne, Hilfslöhne, Gehälter, gesetzlichen Sozialaufwand und freiwilligen Sozialaufwand. Personalkostenplanung, Proprotionalisierung der Personalkosten, Ergebnisbeteiligung, Gewinnbeteiligung, Sozialkosten, Zusatzlohn, fixer Monatslohn, Akkordlohn

Personalkosten sind die Gesamtheit der durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten. Hierzu gehören neben den Löhnen und Gehältern auch gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen (oft als Personalnebenkosten bezeichnet). Im Gegensatz zu Löhnen und Gehältern ist die Kosteneigenschaft von Sozialaufwandsarten nicht eindeutig, weil der Kostencharakter bestimmter Sozialaufwendungen nur aus der Kenntnis der besonderen betriebsindividuellen Verhältnisse geschlossen werden kann. Sozialaufwendungen können daher nach dem Grad ihrer Kosteneigenschaft gegliedert werden:
Soziale Leistungen mit eindeutigem Kostencharakter: Sozialleistungen, welche die Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Beiträgen an die Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) oder wegen tarifvertraglicher Regelungen (z. B. Treueprämie, Trennungsgelder usw.) zu zahlen haben;
Sozialleistungen mit bedingtem Kostencharakter: Aufwendungen, deren Kosteneigenschaften sich aus dem Leistungszusammenhang ergeben (z. B. Fortbildungskurse, Studienbeihilfen, Wohnungshilfen usw.);
Aufwendungen ohne Kostencharakter (z. B. Werksfürsorge, Leistungen auf kulturellem Gebiet wie Theater, Konzert etc.).

Gesamtheit der durch den Einsatz von Mitarbeitern auf allen Ebenen in der Bank entstehenden Kosten (ohne kalkulatorischen Unternehmerlohn). Die weitgehend Fixkosten darstellenden Personalkosten bzw. -aufwendungen haben i. d. R. den grössten Anteil am gesamten Verwaltungsaufwand bzw. an den Betriebskosten der Bank. Anhand der Personalkosten können bei einem Institutsvergleich Rückschlüsse gezogen werden. Jedoch lässt ein hoher Personalaufwand nicht nur auf überflüssige Personalkapazitäten schliessen. Vielmehr kann er auch auf das Vorhandensein von hochqualifiziertem und daher auch entspr. hoch vergütetem Personal hindeuten, dem im Beratungswettbewerb zwischen den Banken wichtige Bedeutung zukommt. Es empfiehlt sich daher, auf Kennzahlen (Personalkennzahlen) ergänzend zurückzugreifen, die die durchschnittlichen Personalkosten und durchschnittliche Personalproduktivität verdeutlichen. Banken mit hochqualifiziertem Personal weisen bei beiden Kennzahlen hohe Werte auf, während bei Banken mit hohen Leerkapazitäten im Personalbereich nur bei den durchschnittlichen Personalkosten ein hoher Wert zu erwarten ist.

werden in erster Linie in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ermittelt. Sie umfassen alle Kosten, die durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit unmittelbar und mittelbar entstanden sind, also folgende Hauptgruppen: ·    Löhne, ·    Gehälter, ·    gesetzliche -Sozialkosten, ·    freiwillige  Sozialkosten, ·    sonstige Personalkosten. Bei den Löhnen unterscheidet man Fertigungs- und Hilfslöhne. Diese Trennung hat "rechnungstechnischen Charakter. Es sollen die Arbeitsleistungen, die unmittelbar der Herstellung des Erzeugnisses dienen, von den Arbeiten getrennt werden, die nur mittelbar an der Herstellung beteiligt sind. Ein Werturteil über die Bedeutung der geleisteten Arbeit kann in dieser begrifflichen Unterscheidung nicht erblickt werden. Vielmehr können unter Umständen gerade die Löhne der für den Betrieb wichtigsten Arbeitergruppen (Vorarbeiter, gelernte Arbeiter) unter den Begriff der Hilfslöhne fallen. Auch eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung nach dem Verhältnis der Hilfslöhne zu den Fertigungslöhnen ist nicht angängig, da sich die Höhe der Hilfslöhne aus einer weitgehenden Arbeitsteilung und einer Befreiung der Fertigungsarbeiter von allen nicht zu ihrer eigentlichen Aufgabe gehörenden Arbeiten ergeben kann" (Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen des BDI). Diese Unterscheidung stimmt nicht mit der zwischen Fertigungsund Hilfslöhnen und auch nicht mit der zwischen Einzel- und Gemeinkostenlöhnen überein. So wie Fertigungslöhne durchaus als Zeitlohn gezahlt werden können, kann es auch vorkommen, dass Hilfslöhne als Akkordlöhne berechnet werden. Einzellöhne (Einzelkosten-löhne) können nur Fertigungslöhne sein, jedoch können Fertigungslöhne (als Zeitlöhne) auch Gemeinkosten sein. Gehälter (vgl. auch kalkulatorischer Unternehmerlohn) sind das Arbeitsentgelt insb. für Angestellte; sie werden für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt, entsprechen damit einer Zeitentlohnung und sind Gemeinkosten. Auch alle anderen Personalkosten sind stets Gemeinkosten (vgl. Abb.). Die Lohn- und Gehaltskosten werden aufgrund von Zeitlohnscheinen, Akkordscheinen, Prämienunterlagen, Zusatzlohnscheinen, Gehaltslisten, Stempelkarten etc. erfasst und weiterverrechnet. Sowohl bei der Erfassung als auch bei der Weiterverrechnung leistet die Lochkarte als Datenträger für die EDV-Abrechnung grosse Dienste. Personalkosten Sonstige Personalkosten entstehen insb. beim Personalwechsel durch Inserate-, Vorstellungs-, Umzugs- und Abfindungskosten. Besondere Abgrenzungsberechnungen ergeben sich bei den Personalkosten aufgrund der Tatsache, dass sich bestimmte Teile dieser Kosten ungleichmässig auf das Jahr verteilen. Das gilt insb. für die Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitslöhne sowie für die meisten Kate- gesamten Urlaubslöhne in voller Höhe dem Monat anlasten, in dem das Werk Betriebsferien macht, so wären die Kostenstruktur in Relation zum Produktionsvolumen erheblich gestört und die Aussagefähigkeit der Ergebnisse der Kostenrechnung sehr gering. Man schätzt also die voraussichtlichen Beträge für diese stossweise anfallenden Teile der Personalkosten und verrechnet sie in gleichmässigen Raten oder in Relation zu der jeweils gezahlten Lohn- und Gehaltssumme der Abrechnungsperiode in den Kosten. Rechentechnisch wird hierzu ein Abgrenzungskonto eingerichtet, dem die tatsächlichen Zahlungen belastet und die verrechneten Beträge gutgeschrieben werden.                     

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