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Betriebskosten

Da von ihnen jedermann betroffen ist, gehören zu den wichtigsten Betriebskosten die einer Immobilie. Zu den Betriebskosten einer Immobilie zählen all jene Kosten, die zum laufenden Betrieb z.Betriebskosten eines Hauses notwendig sind. Dabei handelt es sich unter anderem um die Kosten für die Wasserversorgung, für die Müllabfuhr, für den Schornsteinfeger, für die Flurbeleuchtung, die Versicherungen des Hauses, die Müllentsorgung, die Bezahlung des Hauswarts, die Reinigung von Flur und Treppenhaus, die Heizung usw. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen sämtliche Betriebskosten mit der vereinbarten Miete als abgegolten. Das heißt, grundsätzlich ist ihre Begleichung Sache des Vermieters.

Das Mietrecht läßt jedoch hiervon abweichende vertragliche Regelungen zu. Die meisten Mietverträge bestimmen eine Umlage der Betriebskosten auf den Mieter. Dieser muß dann monatlich eine Betriebskostenvorauszahlung leisten und erhält eine jährliche Endabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten des Jahres, für das er vorausbezahlt hat. Überzahlte Beträge erhält der Mieter zurück, bei Unterzahlungen ist eine Nachzahlung fällig.

Betriebskosten verursachen nicht nur Immobilien. Auch für das Auto, für Busse, Bahnen, Flugzeuge und Schiffe, um nur einige Beispiele zu nennen, muß Geld für ihren Betrieb aufgebracht werden. Dazu gehören Kosten für Wartung und Instandhaltung, für Versicherungen oder auch für Personal. Insbesondere für Anleger, die sich für eine Schiffsbeteiligung entschieden haben, dürften die Schiffsbetriebskosten von einigem Interesse sein. Durch den höheren Verschleiß wachsen sie natürlich vergleichsweise rascher als die Betriebskosten einer Immobilie. Je nach Alter des Schiffes müssen Schiffe häufiger gewartet werden, aber auch die Größe, die Ausstattung und das Einsatzgebiet bleiben nicht ohne Einfluß auf die Kosten.

1. Resultieren aus dem Einsatz der produktiven Faktoren des internen Leistungsbereichs. Typische Betriebskostenarten bei Banken sind z. Betriebskosten Personal-, Raumkosten, Abschreibungen auf Sachanlagen (vor allem EDV-Anlagen). 2. Kostenelement bei Mindestmargensteuerung.

Oder Verwaltungskosten einer Versicherungsgesellschaft. Das sind sie Kosten des Versicherungsbetriebs, wie die Kosten für den Abschluss, das Inkasso, die Bestandsführung und die Vermögensverwaltung, ferner Kosten für die Bearbeitung der Beitragsrückerstattung und der Rückversicherung.

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