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Kostenträgerrechnung

(Selbstkostenrechnung, Kalkulation) Teilgebiet der Kostenrechnung, in dem für alle erstellten Güter und Dienstleistungen (Kostenträger) die Stückkosten ermittelt werden. Ihre Fragestellung lautet: Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen. Die Aufgaben der Kostenträgerrechnung bestehen im einzelnen darin, die Herstell- und Selbstkosten der Kostenträger zu ermitteln, um (1)  die Bewertung der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten sowie selbsterstellten Anlagen in der Handels- und Steuerbilanz zu ermöglichen (Herstellkosten), (2)  die Durchführung der Kurzfristigen Erfolgsrechnung nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren zu gewährleisten (Herstell- oder Selbstkosten), (3)  Unterlagen für preispolitische Entscheidungen zu erhalten, d.h. z.B. für die Ermittlung der Preisuntergrenzen, die Ermittlung der gewinnmaximalen Preisstellung bei Marktaufträgen aufgrund der vermuteten betriebsindividuellen Nachfragekurve (konjek- turale Preisabsatzfunktion) oder die Ermittlung sog. "Selbstkostenpreise" aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, insb. mit öffentlichen Auftraggebern (Selbstkosten), (4) Ausgangsdaten für (nicht marktpreisbezogene) Problemstellungen der Planungsrechnung zu gewinnen, z. B. für Entscheidungsmodelle des 0perations Research (Herstell- und/oder Selbstkosten). Die Kostenträgerrechnung erfüllt diese Aufgaben als Kostenträgerzeitrechnung bzw. als Kostenträgerstückrechnung. Die Kostenträgerzeitrechnung ist eine Periodenrechnung und ermittelt die - nach Leistungsarten gegliederten - in der Abrechnungsperiode insgesamt angefallenen Kosten. Sie kann wie die Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) entweder in kontenmässiger oder in statistisch-tabellarischer Form durchgeführt werden. Sie wird vielfach mit der Kurzfristigen Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung) identifiziert. Aus der Literatur kann man leicht den (falschen) Eindruck gewinnen, als werde die Stückrechnung nach der Zeitrechnung durchgeführt; man benötigt aber Stückkosten für die Ergebnisrechnung sowohl nach dem Umsatz- als auch dem Gesamtkosten verfahren. Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Selbst- bzw. Herstellkosten der betrieblichen Leistungseinheiten; sie ist die Kalkulation.          Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.

Die Kostenträgerrechnung ist derjenige Teil der Kostenrechnung, der auf der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrechnung aufbaut und der Abrechnung aller betrieblichen Leistungen (Absatzleistungen und bestimmte innerbetriebliche Leistungen) dient.

Die Kostenträgerrechnung gliedert sich in die Kostenträgerzeitrechnung und die Kostenträgerstückrechnung.

In der Kostenträgerzeitrechnung werden sämtliche in der betrachteten Periode entstandenen Kosten erfaßt und dargestellt, während die Kostenträgerstückrechnung oder Kalkulation die Kosten der betrieblichen Produkteinheiten ermittelt, indem sie die Einzelkosten direkt und alle Gemeinkosten indirekt, d.h. mit Hilfe der in der Kostenstellenrechnung ermittelten Kalkulationssätze auf die betrieblichen Produkteinheiten verrechnet.

Wird die Kostenträgerstückrechnung vor Erstellung der zu kalkulierenden Leistung durchgeführt, so spricht man von einer Vorkalkulation, eine Rechnung nach Erstellung der zu kalkulierenden Leistung stellt eine Nachkalkulation dar.

Die Ergebnisse der Kostenträgerstückrechnung dienen neben der Preisbildung auch als Grundlage für die kurzfristige Kostenträgererfolgsrechnung und für Zwecke der Bilanzbewertung (siehe Herstellungskosten).

Unter einem Kostenträger versteht man, abhängig vom Auswertungszweck, ein einzelnes Stück, einen Auftrag (Kunden- oder Fertigungsauftrag), eine Charge, ein Produkt oder eine Produktgruppe.

In Dienstleistungsunternehmen sind Kostenträger z.B. ein Projekt, ein Kredit, ein Versicherungszweig (bis zum Einzelvertrag), eine Theateraufführung, eine Operation im Krankenhaus, ein bearbeiteter Bauantrag in der Stadtverwaltung.

Mit der Kostenträgerrechnung soll gezeigt werden, wofür - für welche Produkte und Leistungen - die Kosten entstehen. Man will erkennen können, wie hoch die Kosten sind, die ein Produkt als Produktkosten verursacht bzw. als zugeschlüsselte Strukturkosten zu tragen hat.

Wenn Kosten und Leistungen exakt pro Fertigungsauftrag erfaßt werden, kann dieser mitlaufend nachkalkuliert werden, und es ist ebenso möglich, verdichtete Nachkalkulationen für Kundenaufträge, für Halb- und Fertigprodukte oder für ganze Produktgruppen aufzubauen. Die Wahl der untersten hierarchischen Ebene in der Kostenträgerrechnung (meistens der Fertigungsauftrag) bestimmt den möglichen Detaillierungsgrad der Auswertungen.

Soweit entspricht die Kostenträgerrechnung dem Projektcontrolling mit Erarbeitung eines Cost-to-complete-Berichts auf der Basis des festgestellten Percentage of completion.

Teilgebiet der Kostenrechnung, das auf der Kostenarten- und der Kostenstellenrechnung aufbaut und der Abrechnung aller betrieblichen Leistungen (Absatz- und bestimmter innerbetrieblicher Leistungen) dient. Die Kostenträgerrechnung gliedert sich in die Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung.

In der Kostenträgerzeitrechnung werden sämtliche in der betrachteten Periode entstandenen a Kosten erfaßt und dargestellt, während die Kostenträgerstückrechnung oder Kalkulation die Kosten der betrieblichen Produkteinheiten ermittelt, indem sie die T. Einzelkosten direkt und alle Gemeinkosten indirekt, d.h. mit Hilfe der in der Kostenstellenrechnung ermittelten Kalkulationssätze .auf die betrieblichen Produkteinheiten verrechnet. Wird die Kostenträgerstückrechnung vor Erstellung der zu kalkulierenden Leistung durchgeführt, so spricht man von einer Vorkalkulation, eine Rechnung nach Erstellung der zu kalkulierenden Leistung stellt eine Nachkalkulation dar. Die Ergebnisse der Kostenträgerstückrechnung dienen neben der Preisbildung auch als Grundlage für die kurzfristige Kostenträgererfolgsrechnung und für Zwecke der Bilanzbewertung (Herstellungskosten).
Die Kostenträgerrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als
dritte Stufe folgt sie auf die Kostenstellenrechnung und ermittelt die
Kosten der betrieblichen Leistungen. Sie beantwortet also die Frage:

Wofür sind wieviel Kosten angefallen?

Arten:
Die Kostenträgerrechnung wird sowohl für die Gesamtstückzahl einer
Leistungsart in der Periode (Kostenträgerzeitrechnung) als auch für das
einzelne Stück, die einzelne Leistungseinheit (Kostenträgerstückrech-
nung) durchgeführt. In der Praxis bezeichnet man die Kostenträgerstück-
rechnung meist als Kalkulation.

Aufgabe:
Aus der Hauptaufgabe der Kostenträgerrechnung, der Zurechnung der
Kosten auf die Kostenträger, entweder unmittelbar bei Kostenträgerein-
zelkosten oder über die Kostenstellen bei Kostenträgergemeinkosten,
ergeben sich folgende Einzelaufgaben:

? Beurteilung der Ertragskraft eines Kostenträgers durch Vergleich von
Verkaufserlösen und zugerechneten Kosten;
? Preisfindung am Absatzmarkt bei staatlichen Aufträgen, die nach den
Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)
kalkuliert werden;
? Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenzen;
? Vergleich von Vor- und Nachkalkulation;
? Bewertung der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten und der selbst-
erstellten Leistungen in Handels- und Steuerbilanz und in der kurzfri-
stigen Erfolgsrechnung;
? Bildung interner Verrechnungspreise zwischen Betriebsteilen oder Ko-
stenstellen, falls keine Marktpreise angesetzt werden;
? Vergleich der Stückkosten zwischen verschiedenen Betrieben
(Betriebsvergleich), Fertigungsverfahren (Verfahrenswahl), Beschaf-
fungsmöglichkeiten (Eigenfertigung oder Fremdbezug), Losgrößen
usw.;
? Feststellung von Selbstkostenveränderungen aus externen und in-
ternen Einflüssen mit dem Ziel, rasch Korrekturmaßnahmen einzu leiten (Kostenkontrolle).

In der Gesundheitswirtschaft:

Teilbereich der Kostenrechnung, dessen Aufgabe die Ausweisung der in der Kostenartenrechnung erfassten und in der Kostenstellenrechnung den einzelnen Kostenstellen zugewiesenen Kosten für die einzelnen Kostenträger ist. Solche Kostenträger sind ganz allgemein Erzeugnisse oder Aufträge, im Krankenhaus die einzelnen Behandlungsfälle, Patienten oder die für die Behandlung eines Patienten abzurechnende DRG, der auf diese Weise die Kosten zugewiesen werden können, die bei der Erstellung der mit der DRG im Zusammenhang stehenden Leistungen entstehen. Die Kostenträgerrechnung gibt damit eine Antwort auf die Frage, wofür die jeweiligen Kosten entstanden sind.

Weitere Teilbereiche der Kostenrechnung sind die Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

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