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Selbstkostenrechnung

Selbstkostenrechnung ist die Ermittlung der Selbstkosten einer Leistungseinheit nach einer bestimmten Art von Kalkulation (Kostenträgerrechnung).

dient der Errechnung der Selbstkosten und hat das Ziel der Angebotspreiskalkulation, wenn der Betrieb Einfluß auf den Preis hat, bzw. der Ermittlung der Preisuntergrenze, der Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses usw. Die verbrauchten Gütermengen und die in Anspruch genommenen Dienste beim Produktionsprozeß werden entweder mit Tagespreisen, Anschaffungspreisen oder Verrechnungspreisen bewertet und zusammen mit den nicht leistungsbedingten Kosten auf die einzelnen Kostenträger zugerechnet. Hierbei sind zwei Hauptformen der Kostenzurechnung auf die Kostenträger zu unterscheiden: 1. Divisionskalkulation, 2. Zuschlagskalkulation. Die Anwendung der verschiedenen Verfahren richtet sich nach dem jeweiligen Produktionsprogramm und Produktionsverfahren. So wird z.B. die Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger nach der Verursachung bei mehreren gleichzeitig produzierten Serien (heterogene Fertigung) immer schwieriger. (Anwendung der Zuschlagskalkulation). Mit Hilfe der Vollkostenrechnung kalkulierte Selbstkosten enthalten auch den Kostenträgern zugeschlüsselte Gemeinkosten und proportionalisierte Fixkosten. Sie täuschen deshalb nur vor, echte, mit dem einzelnen Produkt verbundene Kosten zu sein, die zusammen mit dem Preis die Ermittlung von Stückgewinnen erlauben. Die Selbstkostenrechnung auf der Basis von Teilkosten verzichtet auf die Zurechnung von (fixen) Gemeinkosten auf die Leistungseinheiten und errechnet nur Plangrenzselbstkosten. Zu ihrer Kalkulation s. Selbstkosten.

Die Selbstkostenrechnung wird auch als Kalkulation oder als Kostenträger-Stückrechnung bezeichnet. Grundlage der Selbstkostenrechnung ist die Ermittlung der Kosten je Leistungsseinheit. Sie dient dazu, einen ganz bestimmten Preis zu ermitteln, und zwar kann dies erfolgen:

1. im Rahmen der Preispolitik der Unternehmung (einschließlich der Ermittlung von Preisuntergrenzen) auf dem Absatzmarkt,

2. zur Ermittlung von Preisangeboten auf dem Beschaffungsmarkt,

3. zur Festlegung von Verrechnungspreisen im Innenbereich der Unternehmung.

Grundsätzlich muß dabei die Frage geklärt werden, nach welchen Prinzipien die Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger vorgenommen werden soll. Man unterscheidet dabei:

1. das Verursachungsprinzip oder Kausalitätsprinzip,

2. das Tragfähigkeitsprinzip oder Dekkungsprinzip.

Die Selbstkostenrechnung wird nach dem jeweiligen Rechnungszweck als Vollkostenrechnung oder als Teilkostenrechnung durchgeführt. Bei der Selbstkostenrechnung auf Vollkostenbasis werden sämtliche Kosten, die bei der Leistungserstellung und Leistungsverwertung angefallen sind, dem Kostenträger zugerechnet. In der Selbstkostenrechnung auf Teilkostenbasis bleiben dementsprechend die i fixen Kosten unberücksichtigt. Es werden lediglich die variablen Kosten der Kostenträger erfaßt.

Kalkulation

Teil des internen Rechnungswesens der Bank bzw. der Bankkalkulation. Selbstkosten.

Kostenträgerrechnung

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