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Steuerprogression

liegt vor, wenn bei steigender Steuerbemessungsgrundlage sich der Durchschnittssteuersatz erhöht. Hinter der Steuerprogression steht in erster Linie das sozialpolitische Argument, dass der ökonomisch Leistungsfähigere und besser Verdienende auch höhere Steuern tragen kann und soll. Leistungsfähigkeitsprinzip

Ansteigen des Steuersatzes in Prozent vom zu versteuernden Einkommen bei zunehmendem Einkommen. Die Steuerlast steigt damit nicht nur absolut, sondern auch relativ mit steigendem zu versteuerndem Einkommen.

ist dadurch gekennzeichnet, dass der Durchschnittssteuersatz T/X mit steigender Steuerbemessungsgrundlage (X) wächst. Je nachdem, ob T/X bei steigender Bemessungsgrundlage linear, schwächer oder stärker als linear steigt, spricht man von linearer, verzögerter oder beschleunigter Progression. Der in der Abbildung dargestellte Tarif gibt demnach den Fall linearer Progression an. Bei einem progressiven Steuertarif ist der Grenzsteuersatz dT/dX immer grösser als der Durchschnittssteuersatz. Man unterscheidet zwischen der direkten (offenen) Progression und der indirekten (versteckten) Progression. Im Falle des direkt progressiven Tarifs ist die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes immer mit einer Zunahme des Grenzsteuersatzes verbunden. Eine indirekte Progression erreicht man dadurch, dass ein proportionaler Steuertarif mit einem Steuerfreibetrag kombiniert wird. Solange die Steuerbemessungsgrundlage kleiner ist als der Freibetrag, sind der Durchschnittssteuersatz und der Grenzsteuersatz gleich Null. Nach Überschreiten des Freibetrages ergibt sich ein steigender Durchschnittssteuersatz, der sich mit wachsender Bemessungsgrundlage asymptotisch dem Grenzsteuersatz annähert. Lineare Steuerprogression T (DM) T  c7 -1(%) Steuerprogression T = Steueraufkommen X = BemessungsgrundlageX = Durchschnittssteuersatz dT —dX = Grenzsteuersatz Das wichtigste Beispiel für eine progressiv ausgestaltete Steuer ist in der Bundesrepublik die Einkommensteuer, die sowohl eine direkte als auch eine indirekte Progression aufweist. Von kalter Steuerprogression spricht man, wenn ohne Änderung des Tarifs die Steuerbelastung steigt, obwohl die Steuerbemessungsgrundlage real gleich bleibt oder sogar sinkt. Dies ist dann der Fall, wenn die Preissteigerungsrate dem nominellen Zuwachs der Bemessungsgrundlage entspricht oder höher ist. Die kalte Progression spielt vor allem bei der Einkommensteuer eine Rolle, die die Nominaleinkommen (Nominalwertprinzip) erfasst und damit die Geldentwertung unberücksichtigt lässt. Je nach Höhe des Einkommens ist die Wirkung der kalten Progression unterschiedlich. Die kalte Progression verstösst gegen die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, zumal Steuerpflichtige, deren Einkommen inflationsbedingt in die Zone der direkten und indirekten Progression hineinwachsen, dadurch stärker betroffen werden als Bezieher von Spitzeneinkommen.                    Literatur: Pollak, H., Steuertarife, in: Neumark, F. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. II, 3. Aufl., Tübingen 1980, S. 239 ff.

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